zum Hauptinhalt

POSITIONEN: Nachdenken über die Folter

SPD-Kandidat Dreier gehört nicht ins Verfassungsgericht, sagt die CDU. Er plädiert für Folter und will Stammzellen zur Forschung freigeben.

Es ist verkehrte Welt: Im Bundesrat droht die Wahl des SPD-Kandidaten Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu scheitern. Begründung der CDU: Er habe dafür plädiert, embryonale Stammzellen in Einzelfällen zur Forschung freizugeben, und er schließe die Anwendung von Folter nicht generell aus.

Hatte nicht eben erst die CDU selbst auf Betreiben ihrer Ministerin Annette Schavan einer Lockerung des Stammzellengesetzes zugestimmt? Und fühlen sich nicht die engagiertesten Verfechter einer „Rettungsfolter“ ebenfalls dem Lager der CDU zugehörig, wie der Bonner Staatsrechtler Otto Depenheuer, der (möglichen) Terroristen nur noch das „nackte Leben“ zubilligt und auf dessen Werbeschrift für ein rechtsfreies „Feindstrafrecht“ mit dem irreführenden Titel „Die Selbstbehauptung des Rechtsstaats“ CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble gern verweist? Eine CDU, die der SPD in scheinheiliger Doppelmoral eine Schlappe zufügen möchte, also das Böse will, bewirkt so in geradezu faustischem Sinne das Gute: eine erneute Selbstverpflichtung des Rechtsstaats auf das ausnahmslos geltende Folterverbot. Dem Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe sei diesmal für seine deutliche Haltung ausdrücklich gedankt.

Denn es ist höchste Zeit, nicht nur den deutschen Stammtischfolterern, sondern auch den immer ungenierter auftretenden Folterverbotrelativierern in der Wissenschaft entschieden Einhalt zu gebieten. So ist es an deutschen Hochschulen fast salonfähig geworden, mit nachdenklicher Miene unter Verweis auf Kindesentführungen (Fall Daschner) oder terroristische Bedrohungen („Ticking-Bomb-Szenario“) von „selbst verschuldeter Rettungsbefragung“ zu sprechen, um durch solch skurriles Schönreden von Folter eine Verletzung der Menschenwürde – natürlich nur in Sonderfällen – zu verneinen oder gar eine Pflicht zur Folter zu postulieren; präventive Maßnahmen der Polizei seien vom Verbot der Antifolterkonvention gar nicht umfasst, was schlichter Unfug ist.

Hier reiht sich nahtlos Horst Dreier ein, wenngleich mit vorsichtigeren Worten: „Nach Ausschöpfung aller anderen Mittel“ könnten staatliche Organe sich im Einzelfall damit konfrontiert sehen, die Menschenwürde eines Täters „zu verletzen“, um das Opfer eines Verbrechens zu retten. „In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein.“ Es müsse Ausnahmen von dem Grundsatz geben, dass die Menschenwürde nicht gegen andere Verfassungswerte abgewogen werden dürfe.

Doch hier irrt Dreier fundamental. Denn wenn wir anfangen, das national und international absolut verankerte Folterverbot aufzuweichen, verlassen wir den Kernbereich des Rechtsstaats und sinken auf das Niveau anderer Folterstaaten. Berufen sie alle sich doch in seltener Einmut auf höchste Bedrohung durch „Terrorismus“ – ob Russland, die Türkei oder die USA. Das Europäische Netzwerk der Behandlungszentren für Folterüberlebende weist darauf hin, dass „klassische“ Folterstaaten inzwischen kaum noch politischen Druck erfahren, weil auch die großen Demokratien im „Krieg gegen den Terror“ die Folter zu rechtfertigen beginnen. Und wer Folter in „Sonderfällen“ zulässt, muss auch Personal ausbilden und Räumlichkeiten mit Apparaturen einrichten, um für den „Notfall“ gewappnet zu sein und alle Verdächtigen „robust befragen“ zu können.

Niemals darf der Staat selbst Verbrechen ausüben und seine Bürger zum bloßen Objekt degradieren. Menschenrechte sind (nur und gerade) für den „Notfall“ geschaffen, sonst sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Wer die Menschenwürde anderer verletzt, mag in extremen Konfliktfällen nur geringe Schuld tragen, aber er muss sich immer strafrechtlich verantworten. An die Spitze des Bundesverfassungsgerichts gehört er nicht.

Der Autor ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false