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POSITIONEN: Nicht mit Empathie geizen

Beim Kindeswohl ist das soziale Umfeld gefragt – nicht der Staat. Und vom Umfeld wird etwas gefordert, was wir viel zu selten zu geben bereit sind: Zeit und Engagement.

In Schwerin hat ein Paar ein fünfjähriges Kind verhungern lassen. Forderung eins: Kindergeld erhöhen. Die Familie hatte zwei wohlgenährte Hunde. In Deutschland verhungert kein Kind am Geld-, sondern zumeist am Zuwendungsmangel. Forderung zwei: Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen – damit endlich alle bei ihrer täglichen Lektüre der Verfassung erfahren, dass man sein Kind nicht verhungern lassen darf. In diesem Falle gilt: Was Menschen sich nicht selber sagen, sagt ihnen auch kein Verfassungsartikel. Warum kommen immer noch Mord und Diebstahl vor, wo die doch seit Jahrtausenden gesetzlich verboten sind?

Dass Kindesvernachlässigungen und Kindestötungen Entsetzen auslösen, ist ganz in Ordnung – und muss also nicht erst durch einen Verfassungsartikel klargestellt werden. Irgendwie war das auch dem Schweriner Paar bewusst, denn sie haben gelogen, ihre Tochter sei auswärts. Aber die Behörden hätten ihnen das nicht glauben dürfen!

Richtig, so stellt es sich hinterher dar. Was aber, wenn die Behörden grundsätzlich davon ausgehen, dass die Bürger lügen? Hier liegen Güterkonflikte vor, die nicht grundsätzlich gelöst werden können und deshalb immer wieder auch zu tragischen Situationen führen werden. Da ist der Konflikt zwischen Vertrauen und Misstrauen und der zwischen dem Schutz der Kinder und dem Eingriff in die Privatsphäre der Familie. Jeweils beides soll gelten und kollidiert doch manchmal miteinander. Wer hier entscheiden muss, ist nicht zu beneiden. Das Kindeswohl muss doch aber den Vorrang haben! Auch richtig. Aber Kinder können auch darunter leiden, dass sie vorsorglich ihren Eltern zu ihrem Besten entzogen werden, denn sie hängen zumeist selbst dann an ihren Eltern, wenn diese nicht das Bestmögliche für sie tun.

Es gibt Mütter, die den Aufgaben einer Mutter nicht gewachsen sind, weil sie selbst noch unabhängig vom Alter kindlichen Gemüts sind. Als alleinstehende Mütter sind sie besonders überfordert. Es gibt aber auch verrohte Menschen beiderlei Geschlechts, die ihren Kindern, die sie womöglich gar nicht gewollt haben, die elementarste Zuwendung schuldig bleiben, oft, weil sie selbst solche Zuwendung nie erfahren haben.

Und es gibt psychisch kranke Mütter, die unter Wahnvorstellungen leiden, verbunden mit dem Wahn, gesund zu sein. Denen kann heute mit Medikamenten geholfen werden, aber nur über Zwangseinweisung, da die Krankheitseinsicht fehlt. Der Grundsatz, dass niemand gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden sollte, führt in solchen Fällen oft zu katastrophalen Situationen. Trotzdem bezweifle ich, dass ein Psychiater hätte voraussehen müssen, dass der Wahn der Mutter von Plön zur Tötung ihrer Kinder führen werde. Auch diesmal sind wir alle hinterher klüger und je weniger wir den Fall wirklich kennen, umso sicherer, dass da jemand versagt hat. Denn wir haben doch ein Anrecht auf die beste aller Welten, in der nichts vorkommt, was nicht vorkommen sollte.

Auch in Zukunft wird kein Mensch gefragt werden können, ob er zur Welt kommen möchte und wann und wo. Niemand kann sich sein Erbgut und das Milieu, in dem er aufwächst, aussuchen. Und wenn man, wie Platon das für Teile seines Idealstaats vorgesehen hat, die Kinder sofort kollektiv derselben Erziehung unterzieht, ist das ein Schicksal, das mir glücklicherweise erspart geblieben ist, obwohl in der DDR die Tendenzen in diese Richtung erheblich waren. Am weitesten kann man kommen, indem die Bildungschancen verbessert werden. Da müssen aber auch die Eltern mitziehen, statt zu sagen: Ich habe kein Abitur und meine Kinder brauchen auch keines.

In all diesen Fällen ist nicht zuerst der Staat, sondern das Umfeld gefordert, die Verwandten und Bekannten und Nachbarn. Von denen wird etwas gefordert, womit wir am meisten geizen: Zeit, Empathie, Engagement. Mir stößt seit 1990 eine seltsame westliche Redewendung auf: „Das ist dein Problem.“ Das heißt doch wohl: „Verschone mich mit deinen Sorgen.“ Dagegen hat die Bundeskanzlerin in ihrer Neujahrsansprache ganz zu Recht eine „Kultur des Hinsehens“ gefordert. Sie sollte sich aber nicht in Hinweisen an die Behörden erschöpfen. Die könnten sogar unnötig werden, wenn freundschaftliche Patenschaften zustande kommen. Einfach ist das aber nicht.

Der Autor ist Professor für Theologie an der Humboldt-Universität.

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