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POSITIONEN: Sag mir, wo du stehst

Vorratsdatenspeicherung ist ein Schritt in den Präventionsstaat. Experten glauben nicht an den gewünschten Erfolg im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus.

Surfen Sie gerne im Internet? Telefonieren Sie viel über Festnetz und Handy? Schreiben Sie häufig E-Mails an Freunde und Familie, vielleicht auch über Ihr Handy? Rund 40 Millionen Deutsche nutzen das Internet, und 80 Millionen Handys gibt es hierzulande. Kein Wunder also, dass die Begehrlichkeiten nach Zugriff auf die Telekommunikationsdaten wachsen.

Die geplante Vorratsdatenspeicherung setzt hier an. Die Bundesregierung glaubt, durch eine komplette Erfassung aller Kommunikationsdaten Kriminalität besser bekämpfen zu können. Jeder Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen soll künftig verpflichtet sein, alle Verkehrsdaten zu speichern. Das ist alles, was beim Telefonieren, Surfen, Mailen, SMS-Versenden oder Empfangen an Daten anfällt. So sollen zum Beispiel die Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung – geordnet nach Datum und Uhrzeit – erfasst werden. Bei Handytelefonaten und SMS muss dann sogar der Standort des Benutzers festgehalten werden. Das betrifft nicht die Inhalte. Im Ergebnis entstehen aber Bewegungsprofile aller Bundesbürger. Sie sollen für ein halbes Jahr auf Vorrat gespeichert werden.

Bislang werden nur die Abrechnungsdaten von den Unternehmen für durchschnittlich drei Monate erfasst. Nach geltendem Recht ist es zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich, Standortdaten, IP-Adressen und E-Mail- Verbindungsdaten zu speichern. Werden zum Beispiel momentan nur abgehende Anrufe oder SMS-Mitteilungen aufgezeichnet, sollen künftig auch eingehende gespeichert werden.

Die pauschale Speicherung aller Kommunikationsdaten jedes Einzelnen leitet einen dramatischen Paradigmenwechsel im Datenschutz ein. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten schützen. Jeder Bundesbürger wird mit der Vorratsdatenspeicherung unter Pauschalverdacht gestellt. Die Datenspeicherung könnte Bürger einschüchtern, die nichts weiter wollen, als unbeeinträchtigt zu kommunizieren. Die Vertraulichkeit ist gefährdet, wenn jedes einzelne Kommunikationsverhalten sechs Monate lang penibel nachvollziehbar ist. Bislang ging es den Staat nichts an, warum und wann elektronische Kommunikation stattfindet – das gezielte Abhören von Telefonen setzt einen konkreten Tatverdacht voraus.

Regierungsvertreter argumentieren, man setze nur eine EU-Richtlinie um. Gegen die zugrunde liegende Richtlinie sind bereits Klagen anhängig. Der Bundestag müsste zumindest die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Stattdessen will die Bundesregierung am Freitag das Gesetz schnell durch den Bundestag bringen. Es stimmt nicht, dass nur eine Umsetzung ins deutsche Recht ansteht. Der deutsche Gesetzentwurf geht weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Die Richtlinie sieht vor, dass Daten zum Zweck der Ermittlung und Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten gespeichert werden dürfen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung reichen schon Straftaten von erheblicher Bedeutung aus. Hinzu kommen Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden. Das sind unstreitig leichtere Straftaten, etwa Beleidigungen am Telefon. Eine Ausweitung der Nutzung der gespeicherten Daten für präventive Zwecke ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Nun sind es Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und die Verfassungsschutzbehörden, die Zugriff auf die gespeicherten Daten bekommen sollen.

Das ist nichts anderes als ein weiterer Schritt in Richtung Präventionsstaat. Nach Überzeugung von Experten bringt die geplante Totalüberwachung der Kommunikation im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus wenig. Der Preis ist umso höher.

Die Autorin ist stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und war von 1992–1996 Bundesjustizministerin.

Sabine Leutheusser- Schnarrenberger

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