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Positionen: Sterben und sterben lassen

Assistierter Suizid: Ein Plädoyer für das Recht auf ein würdiges Ende.

Der Vater eines Bekannten hatte Krebs. Und er hatte einen Waffenschein. Um die letzten Tage nicht leiden zu müssen, hat er sich erschossen. Die Ehefrau fand ihn mit zerschossenem Kopf. Man kann sich vorstellen, was das für sie bedeutete.

Anderen Menschen misslingt der Selbstmordversuch. Ein Journalist erzählte mir von einer Schulfreundin, die schwer krank aus dem Fenster sprang und schwer verletzt überlebte – mit noch mehr Leiden als zuvor. Auch das ist eine Realität in Deutschland. Ebenso wie die Tatsache, dass Menschen sich gezwungen sehen, zum Sterben über die Landesgrenze zu fahren. In die Schweiz, zur Selbsttötung, zuletzt zum Tod auf einem öffentlichen Parkplatz. All das hat mit Würde am Lebensende nichts zu tun.

Und was ist die Reaktion in der öffentlichen Debatte in unserem Land? Die Forderung nach einem Verbot – diesmal von Organisationen, die Suizidbeihilfe leisten.

Doch das greift zu kurz – unabhängig davon, was man von den Methoden des Schweizer Vereins Dignitas hält. Richtig ist: Die leidmindernde Palliativmedizin kann den allermeisten Menschen mit starken Schmerzen oder Erstickungssymptomen zu einem menschenwürdigen Sterben verhelfen. Deshalb müssen wir diesen Zweig der Medizin in Deutschland deutlich ausbauen. Der Bundestag hat kürzlich den Rahmen dafür gesetzt, jetzt kommt es auf konkrete Projekte an. Neben Finanzfragen müssen vor allem Aus- und Weiterbildung von Hausärzten und Pflegekräften verbessert werden. Nur so können wir erreichen, dass mehr Menschen zu Hause unter erträglichen Bedingungen sterben können.

Doch es gibt noch einen anderen Teil der Wahrheit. Führende Palliativmediziner erklärten in einer Anhörung im Bundestag, dass sie in 95 Prozent der Fälle die Symptome kontrollieren können. Im Umkehrschluss heißt das wohl: Fünf Prozent der Patienten leiden auch bei sachkundiger Betreuung unerträgliche Schmerzen. Welche Antwort hat die Gesellschaft auf diese Fälle?

Für manche Mediziner heißt die Antwort terminale Sedierung. Der Körper bleibt am Leben, doch das Bewusstsein wird bis zum Tod ausgeschaltet. Es ist zwar keine aktive Sterbehilfe, aber für den betroffenen Menschen endet das erlebbare Leben mit dem Eingriff des Arztes.

Ein anderer Weg kann die Zulassung des ärztlich begleiteten Suizids sein. Hier ist es nicht der Arzt, sondern der Betroffene selbst, der den letzten Schritt macht. Wir brauchen eine Debatte darüber, ob Menschen, die diesen Weg trotz optimaler Betreuung wählen wollen, nicht das Recht dazu haben sollten. Der Freitod ist in Deutschland schon heute straflos, auch die Beihilfe dazu. Das gilt jedoch nicht für Ärzte oder nahe Angehörige, die eine besondere Garantenpflicht nach dem Strafrecht haben. Es ist zu überlegen, hier Lockerungen vorzunehmen.

Der US-Bundesstaat Oregon hat das per Volksentscheid beschlossen, nachdem die Versorgung mit Palliativmedizin umfassend verbessert worden war. Das Gesetz ermöglicht Schwerstkranken den ärztlich assistierten Suizid. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwei Ärzte eine Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten prognostizieren und eine palliativmedizinische Versorgung angeboten ist. Dann kann ein Amtsarzt ein tödliches Medikament verschreiben. Anders als in der Schweiz darf man es aber nicht gleich vor Ort einnehmen. Nur etwa die Hälfte nutzt das tödliche Mittel dann tatsächlich. Den anderen gibt es Gewissheit, einen Ausweg zu haben, wenn sie keinen anderen Ausweg mehr sehen.

In Deutschland versucht man, diese Debatte zu unterdrücken. Der Gesetzentwurf von drei CDU-alleinregierten Bundesländern ist das Paradebeispiel dafür. Unter dem Vorwand, das Geschäft mit dem Tod zu verbieten, soll die „geschäftsmäßige“ Vermittlung von Gelegenheiten zum Suizid unter Strafe gestellt werden. Anders als öffentlich suggeriert, kommt es dabei nicht auf gewinnorientiertes Handeln an. Die CDU-Pläne umfassen schon die regelmäßige Weitergabe von Adressen oder das Betreiben einer Website über Suizidbeihilfe.

Die FDP wird sich einem solchen unverhältnismäßigen Strafrecht entgegenstellen. Und zwar unabhängig davon, ob man am Ende einer sachlichen Debatte den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland zulassen will oder nicht.

Der Autor ist Bundestagsabgeordneter der FDP.

Michael Kauch

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