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POSITIONEN: Wenn der Staat Bildung bestraft

Privater Heimunterricht darf nicht länger kriminalisiert werden Von Volker Ladenthin

Bis 1914 durften Eltern, die das wollten, ihre Kinder zu Hause unterrichten. Die flächendeckende Einführung der allgemeinbildenden Schule für alle ist also eine recht junge Erfindung. Das Preußische Landrecht hatte 100 Jahre zuvor in absolutistischer Manier festgelegt, dass die Schule „eine Veranstaltung des Staates“ sei. Hierfür gab es ökonomische und politische Motive: Der Staat brauchte geschulte und gehorsame Untertanen.

Viele Pädagogen hatten diese Verstaatlichung der Bildung skeptisch betrachtet: Zu den bekanntesten gehörte Johann Friedrich Herbart. Zu evident waren die Vorteile der Privaterziehung: Eine Bildung, genau zugeschnitten auf den einzelnen Schüler. Kleine Gruppen, in denen neben dem Fachwissen auch Umgangsformen erworben wurden. Einzelunterricht. Goethe berichtet davon in „Dichtung und Wahrheit“. Es herrschte ein extrem hohes Lerntempo. Schon Zehnjährige konnten Latein und Französisch sprechen und griechische Klassiker im Original lesen.

Ob Kant, Hölderlin oder Fontane: Nahezu all unsere Klassiker haben dieses „homeschooling“ erfahren oder waren als Hauslehrer tätig. Die armen Leute allerdings erreichte diese Bildungskultur nicht. Um auch sie fit zu machen, nahm man – aus ökonomischen Gründen – die bereits damals genau benannten Nachteile kollektiver Bildungsprozesse in Kauf: Standardisierung statt Individualisierung; drakonische Disziplinierung statt Erziehung; keine Berücksichtigung besonderer Interessen und Fähigkeiten; keine Beachtung des individuellen Lerntempos; Massenbetrieb mit Vandalismus, Ausgrenzung von Minderheiten, Anonymisierung.

Wir leben heute in einer pluralen Gesellschaft, in der die Bürger selbst über ihr Leben bestimmen können. Auch die Bildungsorganisation muss dieser Selbstbestimmung entsprechen. Der Staat kann ein Angebot machen; aber wer nachweisen kann, dass er es besser macht als der Staat, muss dies auch machen können. Das Grundgesetz erlaubt Privatschulen.

Warum verhindert der Staat dann Privatunterricht? Warum kriminalisiert er Eltern, nur weil sie ihre Kinder besser ausbilden wollen, als dies an vielen staatlichen Schulen derzeit möglich ist? Die Schule mag eine Veranstaltung des Staates sein. Die Bildung ist es nicht. Wir alle haben das Recht, uns auch ohne staatlichen Segen zu bilden: Kinder lesen nachmittags Bücher oder schauen abends Filme ohne staatliche Erlaubnis. Warum sollen Kinder nicht auch Englisch, Mathe und Geographie ohne staatliche Organisation lernen? Der Staat kann ja regelmäßig die Qualität prüfen, wenn er Eltern nicht traut. Längst leisten ambitionierte Eltern 50 Prozent der Bildungsarbeit bei der Betreuung von Hausaufgaben. Das ist doch „homeschooling“.

Seit Pisa wissen auch Politiker, dass Kinder bessere Lernergebnisse zeigen, wenn sich die Eltern stark um ihre Kinder kümmern. Warum verschließt sich die Bildungsplanung dieser simplen Einsicht? Warum stärkt man bildungsambitionierte Eltern nicht – sondern behindert sie? Weil man die Bildung von Parallelgesellschaften verhindern will? Als ob die Schule die Ausbildung von gemeinschaftsignoranten Partikularinteressen durch die neoliberale Wettbewerbskultur nach Pisa nicht erst in Gang setzen würde! Kinder ohne Schule würden keine sozialen Erfahrungen machen? Nichts wird Homeschool-Eltern davon abhalten, ihre Kinder auch weiterhin in den Fußballverein oder die Diskothek zu schicken. Und ob die sozialen Erfahrungen, die man an Schulen machen kann, immer wertvoll sind, bleibt im Hinblick auf amtliche Gewaltstatistiken, Schulschwänzer und Schulabbrecher fraglich.

Es ist wunderbar, dass sich der Staat um die sorgt, die die Bildung ihrer Kinder nicht aus eigener Kraft sichern können. Aber die anderen sollte er nicht zu ihrem Glück zwingen. Vielleicht wäre es einfach möglich, die staatlichen Schulen so gut zu machen, dass niemand nach Alternativen sucht?

Der Autor ist Professor für systematische Pädagogik in Bonn.

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