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POSITIONEN: Wer nicht ausgrenzt, muss nicht eingliedern

Behinderte und Nichtbehinderte – gemeinsam in eine Schule

Schau’ nicht hin“, sagten Eltern bis in die 70er Jahre zu ihrem Kind, wenn auf der Straße ein Mensch mit sichtbaren Behinderungen vorbeiging. Gelähmte, Blinde oder Kleinwüchsige galten nicht als Menschen, sondern als minderwertige Wesen ohne Würde. Wer damals ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindergarten und Schule vorgeschlagen hätte, wäre als naiv und weltfremd ausgelacht worden.

Die Segregation, mit der die Absonderung behinderter Kinder euphemistisch umschrieben wurde, geht seitdem munter weiter. Obwohl einige blinde Frauen und Männer, die in den 60er und 70er Jahren an Regelschulen das Abitur erlangten bewiesen haben, dass auch Menschen mit derart schwerem Handicap an allgemeinen Schulen einen qualifizierten Abschluss erreichen können, bewirkten sie keinen Wandel. Weiterhin lernen nichtsehende Kinder in der Blindenschule, gehörlose in ihrer Sonderschule. Getrennt von Altersgenossen ohne Behinderung und Geschwistern, die sie höchstens zweimal am Wochenende im Monat erlebten, wachsen sie gesellschaftlich isoliert auf.

Eltern, die ihr behindertes Kind mit seinen Altersgenossen ohne Behinderung in einer allgemeinen Schule lernen lassen möchten, müssen dies oft vor Gericht erkämpfen. Und dies, obwohl die USA und die nördlichen Nachbarländer der Bundesrepublik bewiesen haben, dass von einer inklusiven Schulbildung Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen profitieren. Woher sollen Firmenchefs wissen, wie motiviert Bewerber mit Handicaps arbeiten und durch erhöhte Leistungen bewundernswerte Ergebnisse erzielen? Wie sollen Menschen mit Behinderungen, die nur mit ihresgleichen die Schulbank in den heute Förderschule genannten Einrichtungen gedrückt haben, das Verhalten der anderen kennen?

Betroffene wie etwa die ohne Hände und Arme aufgewachsene promovierte Juristin Theresia Degener weisen zu Recht auf die immer noch geringe Zahl gehandicapter in den Allgemeinschulen hin. Hier sind es nur zwölf Prozent, in den Nachbarländern bis zu 80 Prozent.

Dass es anders geht, zeigen Finnland, Schweden und Norwegen. Beim gemeinsamen Schulbesuch könnten auch hierzulande Hilfskräfte, die mit den eingesparten Internatskosten finanziert werden können, Worte in Gebärdensprache übersetzen, Nichtsehende mit Blindenschrift vertraut machen und ihnen erklären, was sie nicht sehen können. Menschen im Rollstuhl kommen ebenfalls unterstützt in der Allgemeinschule mit. Eine Förderschule ist nur noch bei Menschen mit mehrfachen Handicaps angebracht.

Der Streit behinderter Menschen und ihrer Selbsthilfeverbände mit der Bundesregierung um die korrekte Übersetzung hat bislang die Annahme der UN-Behindertenkonvention in Deutschland verhindert. So wird in der Übersetzung statt des Begriffes „inklusive Schulbildung“, die einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern von Anfang an bedeutet, der Begriff „integrative Schulbildung“ eingesetzt, der auch andere Schulformen zulässt. Zudem ist der Begriff „Living independently“, der „selbstbestimmtes Leben“ heißt, mit der schwächeren Formulierung „unabhängiges Leben“ wiedergegeben.

Weshalb die deutschsprachigen Länder, die sich im Umgang mit gehandicapten Menschen wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert haben, die eindeutigen Aussagen der Konvention in allen sechs offiziellen UN-Sprachen zur Schulbildung und Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens mit abgeschwächten Formulierungen übersetzt und die Betroffenen um die Früchte ihres jahrelangen harten Kampfes gebracht haben, ist unbegreiflich. Diesen Herrschaften fällt es immer noch schwer, den Ausspruch des Altbundespräsidenten Richard von Weizsäcker nachzuvollziehen: „Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher nicht eingegliedert werden!“

Der Autor, von Geburt an erblindet, ist freier Journalist.

Keyvan Dahesch

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