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Nur noch drei Jahre müssen Verbraucher künftig auf die Restschuldbefreiung warten.

© Jens Schierenbeck/dpa/tmn

Privatinsolvenzen: Schutz für Schuldner

Verbraucher sollen künftig schneller von ihren Schulden befreit werden. Doch bei genauerer Betrachtung ist das nicht in ihrem Sinne.

Von Carla Neuhaus

Wer seine Ausgaben nicht im Griff hat, die Kredite nicht zurückzahlen kann und das Konto heillos überzogen hat, wünscht sich vor allem eins: einen Neuanfang. Der soll einfacher werden. Verbraucher, die Insolvenz anmelden, können bald bereits nach drei statt nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen bis dahin 35 Prozent zurückgezahlt haben. Was der Bundestag jetzt beschlossen hat, klingt nach einem Gesetz im Sinne des Verbrauchers. Doch das ist es nicht, im Gegenteil. Zu Recht steckt in den Schulden das Wort „Schuld“. Und Schuld bedeutet nun mal, die Verantwortung dafür zu tragen, dass jemand anderem ein Schaden entstanden ist. Und wer Geld ausgibt, das er nicht hat und es auch nicht zurückzahlen kann, verursacht nun mal Schaden. Er stößt andere vor den Kopf, die darauf gebaut hatten, dass er für ihre Leistungen zahlt. Und das sind nicht nur Banken, sondern auch Handwerker, Händler und Vermieter. Natürlich ist es hart, wie bisher nötig sechs Jahre lang auf einen Großteil des Einkommens zu verzichten, aber es ist richtig. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren lässt den Weg aus den Schulden viel zu einfach erscheinen. Verbraucherschutz ist das nicht. Statt weniger schafft die Regierung damit sogar mehr Schuldner. cne

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