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Meinung: Rasen überfliegen verboten

Freie Gesellschaften haben keine Sicherheitslücke – sie sind eine

Nicht nur Otto Lilienthal hat die Welt verändert, als er die Hand erstmals an den Steuerknüppel eines Flugzeugs legte. In einem Cockpit saßen auch die wahnerfüllten Attentäter des 11. September, jenes Datums, das den Beginn des Kriegs gegen den Terror markierte. Vom Ende eines anderen Krieges, des kalten nämlich, kündete dafür ein anderer Flieger, Matthias Rust, der 1987 unbehelligt auf dem Roten Platz in Moskau landen konnte.

Man sollte also schon ein Auge haben auf die Piloten und Nichtpiloten dieser Welt, sobald sie in ein Flugzeug steigen – auch in Berlin, gerade im Hinblick auf das Regierungsviertel. Nur sollten die Pilotentaten der Politik nicht immer ein Anlass sein, sogleich mit abzuheben: Denn sonst gerät aus den Augen, was am Boden geschieht. Das ist uns schon vor einem Jahr passiert. Weil ein Wirrkopf mit seiner Cessna um Frankfurts Bürotürme gekreist war, verabschiedete Rot-Grün ein „Luftsicherheitsgesetz“. Es soll dem Verteidigungsminister eine Rechtsgrundlage bieten, von Terroristen gekaperte Flugzeuge abzuschießen.

Das Gesetz mag die Luftüberwachung sinnvoll regulieren, in diesem einen Punkt ist es gefährlicher Nonsens. Niemand nimmt dem Chef der Luftwaffe tragische Entscheidungen ab. Niemand stellt ihn vor Gericht, wenn er einmal eine, was Gott verhüten möge, sorgfältig erwogen, hat treffen müssen. Ein Notstand ist ein Notstand, auch ohne dass er detailliert geregelt wird. Der „finale Rettungsschuss“, die gezielte Tötung gefährlicher Straftäter, die jetzt in London wieder in die Diskussion gekommen ist, steht in einigen Bundesländern in den Polizeigesetzen, in anderen nicht. Dem einzelnen Beamten, der ihn feuern muss, kann das gleichgültig sein. Niemand verurteilt ihn, wenn er nicht anders handeln konnte, aber es erlöst ihn auch niemand aus seiner Gewissensnot. Doch anders als der „Rettungsschuss“ bilden die neuen Regeln zur Luftsicherheit das erste Gesetz in der Bundesrepublik, das mit dem Tod Unschuldiger kalkuliert.

Das Geschehen um das Luftsicherheitsgesetz belegt zweierlei. Erstens können in der Sicherheitspolitik in dieser Zeit Grenzen gesprengt werden, ohne dass es wirklich einen Anlass gibt. Und zweitens nehmen sich Regierung und Opposition nicht viel dabei, kleine Anlässe zu großen Vorfällen hochzureden, die zeigen, dass es etwaige „Lücken“ gibt, die „gestopft“ werden müssen. Freie Gesellschaften haben keine Sicherheitslücke: Sie sind eine. Die Phrase der Politiker, es gebe keinen absoluten Schutz, suggeriert, man könne sich ihm zumindest nähern. Das Gegenteil ist der Fall. Gemessen an der Bedrohung sind wir grausam wehrlos.

Auf Basis dieses Anerkenntnisses kann man Sicherheitspolitik betreiben, mit neuen Gesetzen, neuen Kompetenzen, neuen Waffen, neuem Personal. Was neue Verbote bringen, zeigt der Fall Rust – landen vor dem Kreml war schließlich schon immer verboten. Behalten wir also den Überblick und achten auf die Instrumente. Kommen wir ins Trudeln, müssen wir gegensteuern.

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