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Rechte der Kinder: Das Jugendamt ist überall

Brauchen Kinder wirklich eigene Rechte? Natürlich brauchen sie sie. Denn im Gegensatz zu Erwachsenen sind sie nicht in der Lage, selbstständig über ihr Schicksal zu entscheiden.

Kinder bedürfen der besonderen Fürsorge. Deshalb hat das Grundgesetz den Eltern aufgetragen, für ihre Kinder zu sorgen. Und es hat der Gesellschaft aufgegeben, dort einzustehen, wo die Eltern das nicht tun.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries findet nun, dass vieles im Argen liegt zwischen Eltern und Kindern in Deutschland. Deshalb will sie die Kinderrechte im Grundgesetz stärken und den Kindern auch aktive Positionen zugestehen, die sie in ihrer Rolle gegenüber den Eltern stärken. Im Kern geht es Frau Zypries aber darum, dem Staat über den Umweg der Kinderrechte mehr Einfluss auf das Geschehen in den Familien zu geben.

Vielleicht ist es aber gar nicht so, dass das Verhältnis von Kindern und Eltern verheerend schlecht ist? Wahrscheinlich ist es eher so, dass das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Familien einer Erneuerung bedarf. Dass es Eltern gibt, die ihre Kinder nicht fördern, sondern vernachlässigen, lässt sich auch durch die besten Gesetze nicht verhindern. Verbessern ließe sich aber die Haltung der Gesellschaft in diesen Fällen: Die allermeisten spektakulären Fälle von Vernachlässigung oder Kindesmisshandlung waren den Jugendämtern lange bekannt. Sie endeten nicht deshalb in der Katastrophe, weil es den Kindern an Rechten gefehlt hätte. Ämter und Gerichte handelten aus vielen verschiedenen Gründen nicht oder zu spät. Hier für mehr Mut, Interesse und Konsequenz zu sorgen, erfordert keine Veränderung des Grundgesetzes. Es müssten nur die reichlich vorhandenen Erkenntnisse der Kinder- und Jugendforschung, die vielfältigen Erfahrungen von Modellprojekten zu verbindlichem Handeln werden. Rechtzeitig und angemessen zu helfen, das familiäre Umfeld und die Freunde zu mobilisieren, Helfer und Unterstützer in den Milieus zu gewinnen: Das ist kein Hexenwerk, das ist machbar. Dazu braucht man entschlossene (oft auch andere) Behördenleiter und Richter.

Auch dann wird sich nicht jedes Kind nach seinem Potenzial entwickeln können, von seinen Eltern gefördert, geliebt und umsorgt werden. Das kann und soll man nicht erzwingen. Es ist nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht der Eltern, ihre Kinder nach eigenem Ermessen zu erziehen, zu fördern und zu prägen. Warum sollte ein Jugendamt auch besser als Eltern wissen, was gut ist und was nicht? Was ist gewonnen, wenn pubertierende 13-Jährige ihre Eltern verklagen, weil sie Ge- und Verbote im Elternhaus menschenunwürdig finden?

Im Großen und Ganzen sind die Eltern immer noch die besten Hüter des Kindeswohls. Ihnen Hilfe und angemessene Unterstützung anzubieten, ist die Aufgabe der Gesellschaft. Wer erwartet, dass Eltern ihren Aufgaben besser und gewissenhafter nachkommen, braucht keine neuen Gesetze. Er muss nur die anwenden, die es schon gibt.

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