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Meinung: Rechtswege: Einmal ein paar Jahre Haft - und mehrfach lebenslang

Die Tochter ist 21 Jahre alt, als sie von einem jungen Mann aus ihrem Freundeskreis getötet wird. Sie wird erwürgt, erstochen und zu Tode getreten.

Die Tochter ist 21 Jahre alt, als sie von einem jungen Mann aus ihrem Freundeskreis getötet wird. Sie wird erwürgt, erstochen und zu Tode getreten. Der seelisch gestörte Täter, der schon zweimal versucht hatte, sich selbst zu töten, wird wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat auch nach der Tat versucht sich zu töten. Doch hat er, wie ein Sachverständiger meint, nur an seinen Pulsadern "geschnipfelt".

Zunächst geht der Täter im Vollzug nicht auf die Behandlung ein, die ihm angeboten wird. Schließlich nimmt er sie an. Er holt sogar sein Abitur nach. Mit seinem Opfer ist er nur locker befreundet gewesen. Der Sachverständige hat gemeint, der Täter habe gehofft, wenn er das Mädchen für sich gewinne, werde alles, was sie hatte (und was ihm fehlte), auf ihn abfallen, abstrahlen. Als er erkannte, dass das Mädchen nur an einer unverbindlichen Freundschaft innerhalb der Gruppe von jungen Leuten interessiert war, tötete er es.

Glückfall für den Täter

Nach sechs Jahren wird dem Täter die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Am Todestag seines Opfers kehrt er in die Freiheit zurück. Die Mutter der Getöteten hat das Gefühl, dass das Leben ihrer Tochter, ihre Hoffnungen und ihre Freude gar nichts gelten. Wenn sie sich der schönen Jahre mit ihrem Kind erinnert, mündet die Erinnerung immer in die Frage: "Na und, was war es denn?"

Sie schreibt: "Der junge Mann hätte nie sein Abitur gemacht, wenn er nicht gemordet hätte, man stelle sich das vor, irgendwie war die Tat letzten Endes doch ein Glücksfall für ihn, jetzt studiert er und bringt alles fertig, was er unserer Tochter verwehrt hat, als ob es sie nie gegeben hätte."

Die 21 Jahre alte Tochter wurde 1983 getötet. 1984 berichtete der Psychologe einer Strafvollzugsanstalt - unter Pseudonym mit Rücksicht auf die Betroffenen - über den Besuch eines Ehepaars, dessen Tochter von einem jungen Mann getötet worden war, der in der Anstalt einsaß. Von der Gerichtsverhandlung hatte niemand die Eltern benachrichtigt. Gehört wurden sie im Prozess nicht. "Es war für sie das erste Mal, dass sie mit jemandem über ihre Schwierigkeiten, Ängste und Probleme sprechen konnten. Auch ihre Bekannten und Verwandten würden mit ihnen nicht über dieses Ereignis sprechen. Manchmal haben sie das Gefühl, dass man den Kontakt mit ihnen meidet, weil es den anderen unangenehm ist, auch nur entfernt mit der Tragödie in Berührung zu kommen."

Was hat sich seit damals bis heute geändert im Umgang mit den Angehörigen der Opfer von Gewalttaten? Ein Zeugenschutzgesetz sagt, dass die Opfer von Vergewaltigung oder versuchter Tötung auf Staatskosten einen Opferanwalt beantragen können. Die Angehörigen Getöteter freilich müssen sich selbst um einen Anwalt bemühen, der sie als Nebenkläger vertritt. Auch schwere Körperverletzungen klammert die Regelung aus.

Es gibt heute in vielen Städten (aber nicht überall) Gruppen, die sich im Angehörige kümmern. Und stehen Eltern jählings dem gewaltsamen Tod ihrer Kinder oder ihrem spurlosen Verschwinden gegenüber, so sorgen Polizei und Staatsanwaltschaft für ihre Betreuung. An Teilnahme der Medien fehlt es auch nicht, wobei leider mitspielt, wie ergiebig ein Unglück für Auflage und Einschaltquote ist.

Kinderschänder wegsperren?

Wenn etwa gestern "Bild am Sonntag" nicht nur meldet, dass der Bundeskanzler dafür eintritt, Kinderschänder für immer wegzuschließen, sondern auch ausführlich darstellt, wie es einer 37jährigen Mutter von zwei sieben und drei Jahren alten Söhnen geht, die ihren Mann im Straßenverkehr durch Autoraser verlor, dann ist das eine Ausnahme. Die "ganz alltäglichen Katastrophen" finden zu wenig Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Dass es den "Weißen Ring" gibt, der als gemeinnütziger Verein Kriminalitätsopfern hilft, dafür muss man inzwischen bewundernd dankbar sein.

Das Strafrecht hat seine Opferfeindlichkeit überwunden. Nur liegt es leider in der menschlichen Natur, von einem Fehler dadurch abzulassen, dass sie den entgegensetzten Fehler begeht. Wir können den Angeghörigen der Opfer nur helfen, indem wir uns nicht abwenden, wir dürfen nicht scheu vor ihnen zurückweichen, weil das, woran ihr Schicksal uns erinnert, uns unerträglich ist. Denn es führt uns vor Augen, wie gefährdet auch wir leben.

Man muss den Familien der Opfer und den schwer versehrt überlebenden Opfern helfen, weiterzuleben. Und man kann, auch wenn man durch seinen Verlust Lebenslang hat, nicht im Hass auf den Täter weiterleben. Von dem wird nie genommen werden, was er getan hat. Er muss seine Tat erkennen und sie auf sich nehmen. Schließt ihn Hass ein, wird ihm das unmöglich gemacht. Die Verteufelung des Täters ist genauso heillos, wie die Nachlässigkeit gegenüber den Opfern.

Gerhard Mauz

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