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Meinung: Rechtswege: Gastkommentar: Was Augenzeugen nicht sehen

Ein kluger Mann, Hans Maier, ehemaliger Minister in Bayern, aber der Politik rechtzeitig und ohne bleibenden Schaden entronnen, hat gesagt, dass man auch im multimedialen Zeitalter noch lesen wird. Lesestoff werde nach wie vor gebraucht: "Nicht unbedingt dazu, die Überfülle der Informationen noch zu vermehren, die uns schon jetzt in sanfte - ich sage in immer schrecklichere - Atemlosigkeit versetzen.

Ein kluger Mann, Hans Maier, ehemaliger Minister in Bayern, aber der Politik rechtzeitig und ohne bleibenden Schaden entronnen, hat gesagt, dass man auch im multimedialen Zeitalter noch lesen wird. Lesestoff werde nach wie vor gebraucht: "Nicht unbedingt dazu, die Überfülle der Informationen noch zu vermehren, die uns schon jetzt in sanfte - ich sage in immer schrecklichere - Atemlosigkeit versetzen. Wohl aber dazu, sie zu gliedern, zu gewichten, Unentbehrliches festzuhalten und weniger Bedeutsames und Überflüssiges beiseite zu legen. Gefordert sind Schwimmhilfen in der Medienflut, Kriterien der Unterscheidung und Bewertung."

Das Gliedern und Gewichten fällt schwer. Der Journalist war immer einer, der schrieb und gelesen wurde. Nun kann der Leser auch hören und sehen, was Journalisten anbieten. Die Brücke von dem, was der Leser will, zu dem, was er auch lesen sollte, lässt sich heute schwerer schlagen. Von dem, was man liest, kann man sich selbst ein Bild machen. Das fotografierte oder gefilmte Bild wird dem Menschen gemacht.

Ich wiederhole mich. Denn heute gilt, und davon muss immer wieder die Rede sein, dass man durch Fotos und das, was auf dem Bildschirm vorgeführt wird, "Augenzeuge" ist. Die Bilder werden durch Objektive aufgenommen. Doch durch ihre Auswahl, ihren Schnitt und den sie begleitenden Text sind sie subjektiver als die Subjektivität der Journalisten, die schreiben und gedruckt werden.

Es hat Bilder und Filme von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) über die Beschwerde Enteigneter in den neuen Bundesländern gegeben. Auch über den Strafprozess gegen den Lastzugfahrer, dem der Tod von elf Menschen vorzuwerfen war, gab es Fotos und Filme, genauso wie von einem Zeugenauftritt von Daniel Cohn-Bendit. Doch das Gewicht dieser drei Ereignisse konnten die Bilder nicht vermitteln.

Die Entscheidung des BVG, die den in der Sowjetzone Enteigneten eine angemessene Entschädigung versagt, trifft nicht nur "Junker", wie mancher annimmt, um nicht ins Grübeln zu kommen. Sie trifft auch schlichte Hausbesitzer. Die Überschrift über einem Kommentar in der "Welt" trifft zu: "Recht nach Kassenlage."

Dem Staat fehlen die mehr als 20 Milliarden Mark, die notwendig wären. Der "Vereinigungsnotstand", der ihm zugestanden wird, erzwingt einen Spruch, der seiner Situation gerecht wird, nicht aber denen, die enteignet wurden. Der Versuch von vier Verfassungsrichtern, den weniger Wohlhabenden unter den Beschwerdeführern ein wenig mehr Gerechtigkeit zukommen zu lassen, scheiterte an der Stimmengleichheit .

Die Fotos und Filme von der Sitzung des Bundesverfassungsgerichtes boten das gewohnte Bild einer höchstrichterlichen Institution, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist und die sich als der Gipfel am Ende aller Rechtswege darzustellen weiß. Dass vor ihr auch Rechtsansprüche, die anzuerkennen gerecht wäre, unterliegen können, beispielsweise weil die Kassenlage es nicht zulässt, kann kein Bild erfassen.

Gerechtigkeit ist uns nicht möglich - es gibt immer Verlierer. Das BVG hat in seiner Entscheidung auch an jene erinnert, denen in der DDR Lebenschancen verweigert wurden oder denen Freiheitsentzug angetan und denen gleichfalls kein Ausgleich für ihr Schicksal und ihr Leid gegeben werden kann. Die irdische Gerechtigkeit zieht eine Art Völkerwanderung der Menschen hinter sich her, denen gegenüber sie der "Gebrechlichkeit der menschlichen Einrichtungen" wegen, von denen Kleist gesprochen hat, eine volle Gerechtigkeit nicht walten lassen konnte.

Der 27 Jahre alte Kraftfahrer Mark W., der am vergangenen Mittwoch in Eutin vor Gericht stand, hat, wie wir zu sagen pflegen, elf Menschen auf dem Gewissen. Am 17. Mai dieses Jahres gegen 11.25 Uhr fuhr er statt 60 Kilometer 84 in seinem Sattelzug. Er bückte sich nach etwas, wonach weiß er nicht mehr, mit nur einer Hand am Steuer geriet er leicht nach links und streifte dadurch einen entgegenkommenden Lastzug. Dabei wurde seine Lenkung beschädigt, er konnte nicht mehr nach rechts einschlagen, ein Kleinbus wurde aufgeschlitzt, ein anderer unter seinem Fahrzeug begraben.

22 Monate ohne Bewährung hatte die Anklage beantragt. Ein Jahr auf Bewährung erhielt Mark W. Die elf Toten und sechs Schwerverletzten liegen für immer auf seinem Gewissen. Er hat das spürbar gemacht. Den Angehörigen der Toten und der Verletzten ist ein Unheil widerfahren - dem gegenüber uns eine Gerechtigkeit, die allen gerecht wird, unmöglich ist. Der Fahrer des entgegenkommenden Lastzugs fuhr übrigens auch zu schnell. Er meinte, an die Beschränkung würde sich doch keiner halten. Er hat die Wahrheit gesagt.

Im Prozess gegen Hans-Joachim Klein vor dem Landgericht Frankfurt, es geht um seine Beteiligung an dem Opec-Attentat in Wien vor einem Vierteljahrhundert, wurde Daniel Cohn-Bendit als Zeuge vernommen. Er gehört zu denen, die in jenen Jahren vor der Grenze Halt machten, an der aus den SpontiUnruhen brutale, mörderische Gewalt wurde. Cohn-Bendit hat versucht, ein Beispiel zu sein, die anderen zu warnen, zu retten. Mit Hans-Joachim Klein ist ihm das misslungen. Der Zeuge, der sich selbst nicht schonte, wird im Urteil wohl eine Rolle spielen. Die Annährung an die unerreichbare Gerechtigkeit braucht Zeugen wie Cohn-Bendit einer war. Fotos und Filme zeigen ihn "wie man ihn kennt" - oder, eben weil man ihn zu kennen meint, seltsam angerührt. Dass und warum er eine Pause brauchte, überwältigt von dem, woran er sich erinnerte, sieht man auf den Bildern nicht.

Gerhard Mauz

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