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Meinung: Rechtswege: Richter Gnadenlos und seine Helfer

In Berlin hat der Wahlkampf begonnen. In Hamburg befindet er sich schon auf der Zielgeraden.

In Berlin hat der Wahlkampf begonnen. In Hamburg befindet er sich schon auf der Zielgeraden. Und die Innere Sicherheit gibt den Rhythmus der Schritte im Endspurt vor. Der wird auch Berlin erreichen trotz des Themas PDS, trotz Arbeitslosigkeit, Gesundheitspolitik und Rudolf Scharping. Es lohnt sich also für die Berliner Wählerinnen und Wähler, nach Hamburg zu schauen.

Als der Vorsitzende Richter Wolfgang Göhlich im vergangenen Oktober das Urteil über den Amtsrichter Ronald Barnabas Schill verkündete (12 000 Mark Geldstrafe, in Raten zu zahlen - wegen Rechtsbeugung), merkte er auch an, man wisse nicht, was der Bundesgerichtshof (BGH) dazu sagen werde.

Nun weiß man es, mitten hinein in den Endspurt im Hamburger Wahlkampf: Das Schill-Urteil wurde aufgehoben und zurückverwiesen. Schill soll die Beschwerden von zwei Zuhörern einer Verhandlung unter ihm, gegen die er Ordnungsstrafen verhängt und die er in Haft hatte nehmen lassen, erst verspätet an das Oberlandesgericht weitergeleitet haben - und zwar bewusst verzögernd und dadurch gegen das Beschleunigungsverbot und die Rechtsweggarantie verstoßend. Unabhängigkeit als höchstes Gut

Doch für den BGH hatte das verurteilende Hamburger Gericht den zeitlichen Rahmen, über den Schill verfügen konnte, zu eng gefasst. Ein Richter könne zielbewusst benachteiligen oder zögerlich erledigen und dadurch der Rechtsbeugung schuldig werden. Doch ob dies hier der Fall gewesen sei, ergebe sich aus dem Urteil nicht. Da es nicht auszuschließen sei, werde zurückverwiesen.

Die Unabhängigkeit des Richters ist das höchste Gut des Deutschen Richtergesetzes. Der Entwurf sah 1958 eine stärkere Beschränkung des Richters bei politischen Äußerungen vor, doch der Bundestag übernahm sie nicht. Ihn rechtfertigte der Grundgedanke der wehrhaften Demokratie. Der Richter solle nicht nur am alltäglichen, sondern gerade auch am politischen Leben teilnehmen. Dass dies nicht schrankenlos geschehen darf - beschäftigte seitdem den klassischen Kommentar zum Richtergesetz von Günther und Jürgen Schmidt-Räntsch zunehmend.

Da war der Fall der 35 Lübecker Richter und Staatsanwälte: Sie hatten in einer örtlichen Zeitung zum Widerstand gegen die Raketenstationierung aufgerufen, waren deshalb wegen eines Dienstvergehens ermahnt worden und hatten dagegen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wurden abschlägig beschieden. Ihr Verhalten sei ein Dienstvergehen gewesen, das disziplinarisch geahndet werden durfte. Die äußere und innere Unabhängigkeit müsse gerade in aktuellen politischen Auseinandersetzungen spürbar bleiben.

Schweigen wir davon, dass der BGH erst 1995 von der Interpretation der Rechtsbeugung abrückte, die zur Folge gehabt hatte, dass kein ehemaliger Berufsrichter oder Staatsanwalt von Gerichten der Bundesrepublik rechtskräftig wegen seiner Tätigkeit unter Hitler verurteilt worden ist. Zur späten, allzu späten Korrektur dieses BGH-Kurses kam es 1995 erst, als es um die Verurteilung einiger ehemaliger DDR-Richter und Staatsanwälte ging.

Heribert Prantl hat in der "Süddeutschen Zeitung" den "Quasi-Freispruch für den strafgeilen Richter" Schill in der ihm eigenen Brillanz kommentiert. Es könne niemand vorgeworfen werden, die Innere Sicherheit zum Thema zu machen. Doch es gehe nicht darum ob, sondern wie man sie zum Thema mache. Die seriöse Politik müsse lernen, die Kriminalitätsängste ernster zu nehmen. Die Verunsicherten müssten bei der Hand genommen werden.

Noch eindrucksvoller war ein weiterer Kommentar, den Prantl folgen ließ. Die "rechtsstaatliche Offensive" Schills bestehe in "betrügerischem Draufhauen" und habe Erfolg, weil der Rechtsstaat "seine Stärken nicht zeigt und für seine Erfolge nicht wirbt". Doch dann holt Prantl aus, imponierend mutig, denn er spricht unseren gemeinsamen Beruf an, die journalistische Arbeit. Schill profitiere davon, "dass die so genannte vierte Gewalt", die Medien also, "bei der Darstellung von Gewalt gewalttätig ist: Das Angst machende wird vergrößert, multipliziert, potenziert; so ist der Eindruck einer hoch kriminellen Gesellschaft entstanden. Und weil die Angst vor der Kriminalität mit dem Alter der Leute steigt, wird einer, der mit den Ängsten Politik macht, es in einer alternden Gesellschaft immer leichter haben."

Goldgräberstimmung

Das multimediale Zeitalter ist hereingebrochen. Der Bildschirm regiert, die gedruckten Medien und der Hörfunk kämpfen um ihren Platz. Die Kriminalität, die Innere Sicherheit sind für alle drei das Kalifornien des 19. Jahrhunderts im Goldrausch. Im Goldfieber potenziert man die Auflage und die Einschaltquoten garantierende Gewalt.

In der Bundesrepublik weiß die Justiz noch nicht, wie sie in der Multimediawelt existieren kann, ohne nationaler Pranger zu sein - und die Goldgrube der Journalisten. Vielleicht hilft ihr, nach der Hamburger Wahl, die "Bild"-Zeitung. In der schrieb am vergangenen Samstag Paul C. Martin, dass Bilder unsere Hirne regieren und damit die Welt. "Ein Bild lässt sich schnell im Kopf abrufen, ein Text ist mühsam." Und: "Wir nehmen beliebige Bilder für Fakten. Wir sind faul geworden. Unsere Welt ist kein Bilderbogen. Sie wird immer komplizierter, und da kommt es - leider - immer mehr auf das Kleingedruckte an."

Wenn "Bild" versuchen sollte, dem Leser dabei zu helfen, sich selbst ein Bild zu machen und sich kein Bild machen zu lassen: Das wäre ein Staatsstreich der sogenannten vierten Gewalt wider die Kriminalitätspanik.

Gerhard Mauz

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