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Meinung: Rechtswege: Töten, das nicht kriminell ist

Die "Rechtswege" führen heute nicht zu Frank Schmökel und auch nicht zu Christoph Daum. Sie machen nur auf einen Termin in diesem Monat aufmerksam.

Die "Rechtswege" führen heute nicht zu Frank Schmökel und auch nicht zu Christoph Daum. Sie machen nur auf einen Termin in diesem Monat aufmerksam. Am 22. November wird das Amtsgericht Eutin über den 27 Jahre alten Hamburger Mark W. verhandeln. Er hat sich dort wegen fahrlässiger Tötung von elf Menschen zu verantworten.

In der Verhandlung wird es um etwas Banales gehen. Um einen Verkehrsunfall. Am 17. Mai dieses Jahres stieß Mark W. mit einem Sattelschlepper auf der B 76 bei Süsel mit zwei Kleinbussen zusammen. 60 Kilometer pro Stunde waren vorgeschrieben. Er fuhr schneller. Vielleicht war er einen Augenblick nicht konzentriert, weil er etwas aufhob. Sein voll beladener 40-Tonner zog leicht nach links über den Mittelstreifen und schrammte an einem entgegenkommenden LKW entlang. Ob dabei die Lenkanlage ausfiel, wird zu klären sein. Jedenfalls lenkte Mark W. vergeblich hart nach rechts. Doch er konnte zwei VW-Bussen der Kieler Stadtmission nicht mehr ausweichen. In ihnen starben elf behinderte Menschen, die sich auf den Besuch eines Vergnügungsparks freuten. Der Unfall war der schwerste, der sich je in Schleswig-Holstein ereignet hat.

1918 eroberte in der Statistik "Die tödlichen Verunglückungen in Preußen" die Zahl der Verkehrstoten zum ersten Mal die Spitze. Bis dahin hatte das Ertrinken die Liste der Todesfälle im Alltag angeführt. Der Verkehr hat diese Spitzenposition seither nicht mehr abgegeben. Er zog unaufhaltsam davon und ließ sogar die Zahlen von Mord und Totschlag weit hinter sich. Heute sind die Zahlen seit Jahren rückläufig, aber immer noch an der Spitze. Die Industrie hat viel getan, um den Insassen der von ihr produzierten Fahrzeuge das Überleben zu ermöglichen. Doch die Zahl derer, die zwar überleben, aber über Jahre, wenn nicht gar ihr Leben lang, an den Folgen tragen, wird in der Erleichterung über die Abnahme der Todesopfer meist nicht diskutiert.

Das Straßenverkehrsrecht versuchte mit der stürmischen Entwicklung mitzuhalten. Am Verkehr nehmen zu viele, nehmen alle teil. Schon die Autoren des Strafgesetzbuchs von 1871 hatten versucht, "die Grenze zwischen dem kriminellen und dem polizeilich Strafbaren zu finden". Man begann, das Verkehrsstrafrecht zu "entkriminalisieren". Die meisten Übertretungstatbestände wurden in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt. Wie der Strafrechtslehrer Bockelmann formulierte, galt es der Gefahr vorzubeugen, "dass die Deutschen durch die Ahndung ihrer massenhaft begangenen Verkehrsbagatelldelikte zu einem Volk von Vorbestraften werden". Die Strafandrohungen gegen schwere Verkehrsvergehen blieben bestehen - doch heute gibt es keine Grenze mehr zwischen den bloßen Zuwiderhandlungen und dem als kriminell anzusehenden Unrecht im Verkehr.

Der "Verkehrstote" ist auf ganz andere Weise ums Leben gekommen als andere Opfer von Gewalt. Er fällt dem "Chaos auf der Straße" zum Opfer, heißt es; er stirbt in einem "Inferno" des Verkehrs. Dass jeder, wirklich nahezu jeder auf seine Weise an der Entstehung des Chaos und des Infernos mitwirkt, wird verdrängt. Versucht beispielsweise die Polizei die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchzusetzen, so begeht sie angeblich "Wegelagerei" mit "Radarfallen".

Es ist zum Verkehr alles gesagt und geschrieben worden, was zu sagen und zu schreiben ist. Es blieb und bleibt ohne Wirkung. Man weiß schließlich, was man sich als Verkehrsteilnehmer - ob Fußgänger, ob Rad- oder Autofahrer - zumuten kann. Der Tod im Verkehr ist längst zum Absterben des Gefühls für Recht und Unrecht geworden. Der Verstoß gegen die Regeln ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Niemand hält sich für gewalttätig, nur weil er sich als Verkehrsteilnehmer nicht korrekt verhält.

Am 22. November wird in Eutin verhandelt werden. Am Buß- und Bettag, der kein gesetzlicher Feiertag mehr ist. Vielleicht denkt doch der eine oder andere an diesem Tag an die elf Toten und ihre Angehörigen. Und an den armen Mark W., der kein Bösewicht ist und am Verkehr nur so teilgenommen hat - wie wir alle es tun. Ein Ermittler hat von dem Spagat gesprochen, den das Gericht in Eutin zu bewältigen hat. Auf der einen Seite stehe ein Fehlverhalten, wie es jeden Tag x-mal vorkommt, ohne das etwas passiert. Auf der anderen Seite gehe es um elf Tote.

Es kann immer etwas passieren, immer, immer, immer ...

Gerhard Mauz

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