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Meinung: Rechtswege: Verlorenes Leben, verzögertes Recht

Was soll, was kann man in einer Rubrik die "Rechtswege" heißt, am 30. April sagen, noch dazu in einer Tageszeitung, die in Berlin erscheint?

Was soll, was kann man in einer Rubrik die "Rechtswege" heißt, am 30. April sagen, noch dazu in einer Tageszeitung, die in Berlin erscheint? Eine Unterzeile in der "Frankfurter Allgemeinen" vom vergangenen Samstag lautete: "Berlin vor dem Ausnahmezustand am 1. Mai". Man kann wieder an den in der Emigration gestorbenen Berliner Rechtsanwalt Martin Boradt erinnern, der 1930 schrieb, das Recht sei ein vergängliches Gebilde ohne Selbstzweck, "nur ein Mittel, Mittel zur Erhaltung eines verworrenen Gefüges". Was den Gerichten, den Instrumenten des vergänglichen Gebildes, auferlegt wird mit der Zulassung oder dem Verbot von Demonstrationen, ist in der Tat der Versuch, ein Gefüge zu erhalten, dessen Verworrenheit Entscheidungen, die alle zufrieden stellen, nicht zulässt.

Nicht nur in Berlin, in vielen Städten der Bundesrepublik geht es vor den Gerichten um den 1. Mai, buchstäblich bis zum letzten Augenblick. In Frankfurt etwa ging und geht es darum, ob der Tag für die Polizei einen Notstand bedeutet, vor dem sie bewahrt werden muss. Und so darf denn vielleicht daran erinnert werden, dass das Demonstrationsrecht nicht das beherrschende Thema der Justiz ist. Ihr Thema, der Streit dieser Tage darf das nicht verdrängen, ist seit langem und noch für lange Zeit der Umgang mit den Opfern - denen des Verkehrs und denen der Kriminalität. Der Weg, den die Gerichte und der Gesetzgeber hier finden, wird darüber entscheiden, ob unser Rechtswesen - in seinen unabänderlichen Grenzen - leistet, was möglich und notwendig ist oder nicht.

Bis zum letzten Augenblick

Das Landgericht München hat einem Unfallopfer ein Schmerzensgeld von einer Million Mark zugesprochen. Das Gericht erklärte, dass es keine Rechtspolitik betreiben wolle. Doch seien die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Das Gericht hatte den Verletzten in einem Pflegeheim aufgesucht. Es traf einen Mann, der wegen eines Schädelhirntraumas kaum ansprechbar ist, der mit der Sonde ernährt werden muss und kaum sitzen kann. Das Leben des Mannes, eines 48 Jahre alten, verheirateten Lehrers und Vaters von drei Kindern sei "weitgehend zerstört". Ein Fahrzeug, das in einer Kurve überholte und dem das Opfer nicht ausweichen konnte, war zu seinem Schicksal geworden. Der Fahrzeugführer überlebte nicht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, der ums Leben kam, hatte 300 000 Mark gezahlt. Jetzt wurde sie zu einem Schmerzensgeld von 750 000 Mark und einer Rente verurteilt.

In dieser Höhe ist zum ersten Mal verurteilt worden. Doch schon seit Jahren entscheiden Zivilgerichte zugunsten der Opfer des Verkehrs in zunehmender Höhe. Und vor allem greifen sie die "verzögerliche Regulierung" durch die Versicherungen an. Die Gerichte betonen jeweils, dass es sich um eine "Einzelfallentscheidung" handelt, die nicht ohne weiteres auf scheinbar ähnlich gelagerte Fälle übertragen werden könne. Aber sie beanstanden mit wachsender Strenge "Leistungsverzögerung" durch die Art und Weise der Prozessführung - etwa durch die grundlos aufgestellte Behauptung, der Kläger sei mit 0,5 bis 0,8 alkoholisiert gewesen, obwohl die beklagte Versicherung aus den Unfallakten wusste, dass 0,01 bzw. 0,03 Alkohol festgestellt worden waren.

Grob pflichtwidrig

Es wird in Urteilen berücksichtigt, "dass die Art und Weise, wie die Beklagte den Schadenersatzprozess ... geführt hat, eine weitere seelische Beeinträchtigung des Klägers bedeutete", und dass sich das auf die Höhe des Schmerzensgeldes ausgewirkt hat. Und es wird das "Regulierungsverhalten" der Beklagten getadelt, das den Kläger über Jahre im Ungewissen gehalten und nicht in die Lage versetzt hat, sich beizeiten einen Ausgleich für die schwerwiegende Beeinträchtigung seines körperlichen und seelischen Wohlbefindens zu beschaffen. "Verzögerliche Schadensregulierung" taucht immer wieder in Begründungen für die Höhe des Schmerzensgeldes auf. Und die "verzögerliche Regulierung der Versicherung" wird sogar als "grob pflichtwidrig" angeprangert.

Die Zivilgerichte sind hier auf einem guten Weg, ohne den Gesetzgeber zu benötigen, wenn sie "fadenscheinige Einwände und grundloses Hinauszögern ... in die Gesamtabwägung einfließen" lassen.

Der Umgang mit den Opfern der Kriminalität steckt noch tief in einer dramatischen Diskussion. Der Bundesverfassungsrichter Hassemer hat in der "Süddeutschen Zeitung" vor einer "repressiven Kriminalpolitik" gewarnt - vor einer Politik, "die den Täter gegen das Opfer ausspielt und die Garantien des rechtsstaatlichen Strafverfahrens als opferfeindliche Förmlichkeiten abtut".

Im Umgang mit den Opfern geht es um eine Jahrhundertentscheidung über unsere Justiz. Davon darf der Rechtsalltag nicht ablenken.

Gerhard Mauz ist Autor des "Spiegel".

Gerhard Mauz

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