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Meinung: Rechtswege: Volkes Stimme

Die Bürgerinitiative "Hamburger Aufschrei für Zivilcourage" schrie auf: "Wieder ein Urteil im Namen des Volkes, welches das Volk nicht versteht."Am 26.

Die Bürgerinitiative "Hamburger Aufschrei für Zivilcourage" schrie auf: "Wieder ein Urteil im Namen des Volkes, welches das Volk nicht versteht."

Am 26. Juli vergangenen Jahres bissen die Hunde Gipsy und Zeus den sechs Jahre alten Jungen Volkan auf dem Hof einer Schule in Hamburg-Wilhelmsburg tot. Das Unglück löste Aktivitäten der Politik in allen Bundesländern aus. Neue Verordnungen über Hundehaltung, schließlich war das Thema Innere Sicherheit betroffen, erblühten.

Achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft gegen Ibrahim K., ihm gehörte der Hund Zeus, wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Doch die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg entschied auf dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe sollte Silja W., verantwortlich für die Hündin Gipsy, so die Anklage, verbüßen. Doch das Gericht erkannte auf ein - zur Bewährung ausgesetztes - Jahr. Das Gericht hat unter der Last eines Strafbedürfnisses der Öffentlichkeit verhandelt, das keine Grenze nach oben kannte. Und sein Urteil erfuhr Schelte ohnegleichen. "Schweinerei - was ist das Leben eines Menschen eigentlich noch wert?", hieß es bei Straßenbefragungen. Und: "20 Jahre wären angemessen gewesen". Das Urteil wurde eine "Frechheit" genannt, denn ein Richter "sollte doch immer im Namen des Volkes entscheiden".

Der Richter, der das Urteil verkündet und begründet, in diesem Fall der Vorsitzende Richter Egbert Walk, entscheidet nicht allein. Er trägt vor, was seine Mitrichter und er beschlossen haben. Urteile werden in der Bundesrepublik "Im Namen des Volkes" verkündet. Doch die Gerichte haben unabängig zu sein. Und zu dieser Unabhängigkeit gehört, dass sie besonnener ist als das Volk, in dessen Namen entschieden wird. Gerichte haben im wohlverstandenen Namen des Volkes zu urteilen, wo es sein Entsetzen und seine Empörung hinreißen.

Das Fernsehen hat alles getan, um die Empörung blind zu machen. Die Bilder des - verhüllten - Körpers des toten Jungen, der von der Polizei erschossenen Hunde, der fassungslosen Kinder und Erwachsenen am Rand der Szene, waren zu verführerisch. Wieder und wieder sind sie auf die Bildschirme gebracht worden. Sie untermalten noch die Berichte über das Urteil. Doch das Gericht hatte erkannt, dass die verzweifelten Bemühungen Siljas und Ibrahims, die Hunde von dem Kind Volkan wegzureißen, Fahrlässigkeit, doch nicht Vorsatz bewiesen.

Die meisten Kollegen, die über diesen Prozess und das Urteil geschrieben haben, zutiefst betroffen, ließen sich nicht hinreißen. Elke Spanner stellte in der "taz" klar: "Warum das Strafmaß gegen Ibrahim K. nicht zu gering ausgefallen ist". Thomas Wolgast schrieb in der "Frankfurter Allgemeinen", dass dem Gericht bewusst war, welch "unendliches Leid" über die Eltern Volkans gekommen ist. Beide Verurteilten, schrieb Karsten Plog in dieser Zeitung, so das Gericht, leiden "an starken Schuldgefühlen und müssten therapeutisch betreut werden". Und Reymer Klüver schrieb in der "Süddeutschen Zeitung", dass es bei dem Aufschrei der Bürgerinitiative um den Wahlkampf gehe: "Mit Mitgefühl zum Beispiel für Volkans Eltern hat das nur wenig zu tun."

Wieder einmal ist es um das Strafen dort gegangen, wo uns Gerechtigkeit unerreichbar ist. Die Hoffnung, dass Volkans Eltern nicht für immer in grenzenloser Verzweiflung verharren, der Vorsitzende sprach sie an, ist gering. Ihnen gilt es beizustehen, nicht mit Protesten und Schreien, sondern im Alltag, beim Überleben.

Gerhard Mauz

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