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Meinung: Rechtswege: Wenn Quote vor Recht geht

Ein Mister Chandler war verurteilt worden. In dem Bundesstaat, in dem er vor Gericht gestanden hatte, war es dem Richter erlaubt, zu entscheiden, ob Radio und Fernsehen live aus dem Gerichtssaal senden durften.

Ein Mister Chandler war verurteilt worden. In dem Bundesstaat, in dem er vor Gericht gestanden hatte, war es dem Richter erlaubt, zu entscheiden, ob Radio und Fernsehen live aus dem Gerichtssaal senden durften. Der Richter hatte die Sendung - gegen Chandlers Widerspruch - zugelassen. Chandlers Verteidigung rief den Supreme Court in Washington, das höchste US-Gericht, an. Der Supreme Court wies die Verfassungsbeschwerde zurück. Die TV-Berichterstattung durchbreche die Verfassungsgrundsätze nicht. Ein generelles Verbot sei nicht zulässig. Sie berge lediglich die Gefahr, gegen die Verfassung zu verstoßen. Die TV- wurde mit der Print-Berichterstattung gleichgesetzt. Der Angeklagte habe im Einzelfall nachzuweisen, dass die Unparteilichkeit der Jury oder einzelner Beteiligter durch die Medien beeinträchtigt worden sei.

Auf der Basis dieser Supreme-Court-Entscheidung hat bis heute die Mehrheit der US-Bundesstaaten TV-Übertragungen aus dem Gerichtssaal zugelassen. Und seit 1991 gibt es Court TV, einen Kanal, der aus Gerichtssälen sendet und zusätzlich "Specials" über die Justiz anbietet.

Die Entscheidung des Supreme Court, die dieses Ergebnis hatte, erging im Fall "Chandler versus Florida". Vielleicht ist es tröstlich, dass auch Personen, die materiell in der Lage sind, sich jeden Anwalt zu leisten, eine wenig glückliche Wahl treffen können. Dass Boris Becker ausgerechnet in Florida versuchte, den Ausschluss des Fernsehens durchzusetzen, ist ein erstaunlicher Vorgang.

Das Ergebnis ist eine Katastrophe. Es wird öffentlich und vor laufenden Kameras verhandelt werden. Und wenn es denn zu kurzen Ausschlüssen der Öffentlichkeit kommen sollte - der Kinder oder der Werbeverträge wegen - was während der Ausschlüsse vor sich gegangen ist, wird wörtlich bekannt und dargestellt werden.

Andererseits - der französische Dichter Paul Claudel stellte einem seiner Dramen ein portugiesisches Sprichwort voran. Es lautet: "Gott schreibt gerade auch auf krummen Zeilen." Der Gott, den Claudel meinte, wird arg in Anspruch genommen. Doch vielleicht hat die Katastrophe den Eheleuten Becker spürbar gemacht, worauf sie sich eingelassen haben. Vielleicht erfährt man heute von einer außergerichtlichen Einigung. Dann hätten die unüberbietbar krummen Zeilen denn doch einen Sinn gehabt.

Am 24. Januar wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung darüber bekannt geben, ob, wo und wie sich die Justiz sich für die multimediale Welt im Zeitalter nach Gutenberg öffnen darf oder gar muss. Muss, was in den USA möglich ist, auch bei uns möglich sein?

Was rechtliche Auseinandersetzungen angeht wie die zwischen Barbara und Boris Becker, wird es dem Verfassungsgericht nicht schwer werden, eine unüberwindliche Grenze zu setzen. Die wird nicht von allen akzeptiert werden. Das öffentliche Interesse an den Übertragungen aus Miami, ein Quotenquell ohnegleichen, verlangt Befriedigung. Schließlich kann man zu dem TV-Untergang von Boris Becker mitmenschlich fühlend "die armen Kinder" murmeln. Man will das überhaupt nur live sehen, weil man an den Kindern Anteil nimmt.

Doch die Auseinandersetzungen zwischen den Beckers ist bei uns eine Zivil-, eine Familiensache. Schwerer wird es das Verfassungsgericht mit seinem Spruch beim Strafrecht haben. Die Verfassung der USA, bei uns das Grundgesetz - und über allem die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Uno beschlossen wurde, sind unmißverständlich. Jeder Mensch hat Anspruch "auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht" - doch wie sieht eine Öffentlichkeit aus, die noch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zuläßt?

"Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist" - doch wie sieht ein öffentliches Verfahren aus, das die Unschuldsvermutung nicht nur weit vor dem Urteil, sondern sogar schon vor Beginn der Hauptverhandlung massakriert?

Wir sind in der Bundesrepublik schon weiter von diesen Menschenrechten entfernt, als wir zugeben. Anwälte übernehmen Mandate, nur um den Medien die Akten, an die sie so gelangen, zugänglich zu machen. Die machen Gebrauch davon. Was in einer Hauptverhandlung passiert, interessiert nicht. Nur was man vorweg bringt, gedruckt, zum Hören oder auf dem Bildschirm zu sehen - das zählt. Am Urteil interessiert nur noch, ob es dem Opfer gerecht wird. Die schlichte Darstellung des Weges eines Täters zur Tat, die immerhin für die künftige Verhütung von Verbrechen wichtig sein könnte, löst Wut aus: Wieder, heißt es, werde der Täter wichtiger genommen als sein Opfer.

Das Verfassungsgericht steht vor einer seiner wichtigsten Entscheidungen.

Gerhard Mauz

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