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Rechtswidrige G-8-Razzien: Juristischer Aktionismus

Langsam muss sich Generalbundesanwältin Monika Harms fragen lassen, welches Rechtsverständnis sie bei ihrer Arbeit eigentlich antreibt.

Globalisierungsgegner sind keine Terroristen, und die Großrazzia vor dem G-8-Treffen in Heiligendamm war rechtswidrig, so klar rügt der Bundesgerichtshof. Unerwartet kam der Richterspruch nicht – er bestärkt nur jene bereits damals geäußerte Kritik, mit den Durchsuchungen im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels werde die Opposition kriminalisiert. Von schweren Straftaten hatten die Karlsruher Bundesanwälte damals gesprochen, doch ins Visier gerieten auch Menschen, die einfach nur eine Veranstaltung in Heiligendamm zur Gentechnik in der Landwirtschaft vorbereiteten. Es ist innerhalb weniger Wochen das zweite Mal, dass der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft so klar in die Schranken verweist: Die Richter verneinten kürzlich auch, dass die „Militante Gruppe“ eine terroristische Vereinigung sei. Auch in politisch aufgeheizten Situationen muss man erwarten können, dass Bundesanwälte verhältnismäßig handeln. Wer den Eindruck erweckt, die Rechtmäßigkeit des juristischen Aktionismus sei ihm egal, ist nicht tragbar.gn

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