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Religion: Die Frage nach Gott

Ideologie als Religionsersatz: Warum der Staat im weltanschaulichen Unterricht nichts zu suchen hat.

Manchmal fallen mitten im täglichen Feuerwerk der Worte Sätze, die etwas enthüllen, was vorher noch nicht so offen sichtbar war. Das sind kostbare Momente, die des Nachdenkens wert sind. Geschehen am 22. Mai 2008: Im Abgeordnetenhaus Berlin fand eine Anhörung zum Volksbegehren „Pro Reli“ statt. Die Initiative fordert im Einklang mit den christlichen Kirchen und mit dem Vorstand der jüdischen Gemeinde in Berlin die Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen Ethik- und Religionsunterricht statt eines alleinverbindlichen Faches Ethik in den Berliner Schulen.

Das Protokoll der Sitzung liegt nun vor. Neben vielen bekannten Argumenten und den üblichen Vexierspielen mit Begriffen und Zahlen ist da eine Stellungnahme des Vertreters des Humanistischen Verbandes nachzulesen. In kritischer Absicht weist er auf den Rahmenplan für den evangelischen Religionsunterricht hin, worin das Lernziel formuliert wird, die Schüler sollten im Religionsunterricht „lernen, die Frage nach Gott zu stellen“. Er fährt dann fort: „Es mag in Regionen, z.B. im Süden Deutschlands, noch üblich sein, dass man ein solches Lernziel in der öffentlichen Schule nicht besonders in Frage stellt. Aber in einer aufgeklärten, liberalen und mehrheitlich säkular orientierten Stadt wie Berlin kann ein solches Lernziel doch nicht ernsthaft Teil des staatlichen Curriculums sein.“

Aus diesem Satz spricht Verwunderung, keine Aggressivität – eine Verwunderung allerdings, die in Aggressivität mündet. Der Sprecher ist verwundert über den Anspruch, dass die Frage nach Gott überhaupt noch im öffentlichen Bildungskanon einen Platz haben könnte. Eine bezeichnende Verwunderung! Ignoranz gegenüber der „Frage nach Gott“ gilt als eine kulturelle Errungenschaft, sie wird emphatisch vorausgesetzt. Daraus folgt, dass die Frage nach Gott öffentlich gar nicht mehr gestellt werden soll. Maximal wird zugestanden, dass der Staat in bestimmten Regionen „wie z.B. im Süden Deutschlands“ darauf verzichtet, die Frage nach Gott aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, solange sie dort noch zur real existierenden Folklore gehört. Die so denken, haben sich in Berlin nun zu einer Initiative namens „Pro-Ethik“ zusammengeschlossen. In Wahrheit geht es um Contra-Reli. Sie vereint der Ärger über „Pro-Reli“.

Dem Sprecher des zitierten Satzes gebührt das Verdienst, dass er die „Frage nach Gott“ in die Mitte der Debatte gestellt hat. Beim Religionsunterricht geht es in der Tat um die Frage nach Gott, um mehr als um folkloristische Traditionspflege – und mehr als bloße Wertevermittlung. Das sollten sich auch diejenigen sagen lassen, die die Relevanz des Religionsunterrichts vornehmlich mit Hinweis auf dessen Werteorientierung begründen. Die Gottesfrage lässt sich nicht reduzieren auf die Begründung von Werten. Religionsunterricht beansprucht deswegen auch nicht, der bessere Werteunterricht zu sein. „Pro Reli“ ist nicht „Contra Ethik“. Vielmehr liegt die Besonderheit von Religionsunterricht darin, dass er den Schülerinnen und Schülern die Frage nach Gott zu bedenken gibt.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass es auch einen Zusammenhang zwischen Ethik und Gottesfrage gibt. Das gilt zunächst einmal für die, die von der Gottesfrage her kommen. Allerdings hat keine ernstzunehmende christliche oder andere Theologie jemals behauptet, dass ethische Einsichten nur denen möglich seien, die an Gott glauben oder die Frage nach Gott stellen. Doch dringen aber umgekehrt alle, die sich unabhängig von der Gottesfrage mit den Fragen der Ethik befassen, in Regionen des Denkens vor, in denen es sich gar nicht vermeiden lässt, die Frage nach Gott zu stellen. Gerade die Philosophie der Aufklärung weiß davon ein Lied zu singen. Man muss dann zum Beispiel die Frage nach der Existenz Gottes nicht unbedingt – wie etwa Kant im Sinne eine „Postulates der praktischen Vernunft“ – positiv beantworten. Mit Feuerbach und anderen lässt sich die Gottesvorstellung grundsätzlich auch als Projektion auffassen. Man soll nur nicht so tun, als entkäme man in diesem Zusammenhang dem Zwang zur Argumentation – und damit auch zur Offenheit für Kritik. Ich kann mir jedenfalls keinen Ethik-Unterricht vorstellen, der an der Gottes-Frage vorbeikommt.

Es ist ein Verdienst des Rahmenplans für den evangelischen Religionsunterricht, dass er von der „Frage nach Gott“ spricht. Gleiches findet sich auch im Rahmenplan für den katholischen Religionsunterricht. Mit der Betonung der „Frage“ deuten die beiden größten Träger möglichen schulischen Religionsunterrichtes an, dass sie ein reflektiertes, kritisches Verständnis von Religionsunterricht haben. Die Schüler sollen nicht lernen, Antworten auf die Gottesfrage gehorsam für richtig zu halten, sondern in Begegnung mit Antworten lernen, diese kritisch zu reflektieren und so auch in Bezug auf die Gottesfrage urteilsfähig zu werden, also bestimmten Argumentationsstandards zu genügen. Dies kann ein Religionsunterricht leisten, sofern er sich dem öffentlichen Diskurs stellt.

Warum aber ertragen es die Gegner von „Pro-Reli“ nicht, dass die „Frage nach Gott“ als Frage im öffentlichen Raum – auch in Lerngruppen an staatlichen Schulen – überhaupt auftaucht und dann auch dort aufgegriffen wird? Nicht nur konfessionsgebundene Kinder und Jugendliche stellen die Frage nach Gott, sondern auch viele, die aus religionslosen Kontexten stammen. Es ist die Aufgabe von Schule, jungen Menschen zu helfen, ein eigenes Urteil nach wenigstens minimalen Standards von Argumentationsfähigkeit fällen zu können. Wieso wird die Frage nach Gott aus diesem Bildungsanspruch ausgesondert? Gibt es bei der Gottesfrage nur „Meinungen“, keine „Urteile“?

Eine Ausgrenzung der Gottesfrage aus dem schulischen und öffentlichen Gespräch ist in jeder Hinsicht töricht. Sie betrügt die Schüler um einen wesentlichen Aspekt von Bildung. Sie stößt die Schüler mit ihren Gottesfragen zurück. Sie entfremdet alle Schülerinnen und Schüler von der philosophischen Tradition einschließlich der Aufklärung und der Religionskritik. Sie treibt die fragenden Jugendlichen in die Arme autoritärer Seelenfänger, denn sie verzichtet darauf, ihnen beizustehen bei einer Urteilsfindung über den Unterschied zwischen einer mündigen und einer entmündigenden Antwort auf die Gottesfrage. Im Ethik- Unterricht, wie er geplant ist, treibt sie religiös bekennende und religiös suchende Schüler in die moralische Defensive und erzeugt so die aggressiven Abgrenzungen von der Schule, die sie beklagt.

Die Frage nach Gott ist „doch nicht ernsthaft“ curriculums-würdig – meint ganz ernsthaft der Gegner von „Pro-Reli“. Diese harte Position wird überzuckert durch die Ankündigung, im Ethik-Unterricht könnten „authentische Vertreter“ ihre religiöse Folklore präsentieren, oder es könnten die unterschiedlichen folkloristischen Gewohnheiten der Schüler „miteinander ins Gespräch kommen“; so könne das Pflichtfach „Ethik“ die gegenseitige „Sprachlosigkeit“ der Schülerinnen und Schüler überwinden helfen, wie ein Professor auf derselben Sitzung des Ausschusses sekundierte. Über die eigene „Sprachlosigkeit“ schweigen die Planer des neuen Pflichtfaches. Sie bemerken sie nicht einmal. Sie überdecken ihre Sprachlosigkeit mit vielen Worten und im Falle des Pflichtfaches Ethik sogar mit einem ganzen Curriculum.

Es ist ein alter Trick von unsicheren oder gar schlechten Lehrern, eigene Positionen zu verstecken, sie gegenüber den Schülern nicht zur Debatte zu stellen und sich dabei auf die Rolle der Moderation zu beschränken. Klar, Lehrer sind immer auch Moderatoren des Unterrichtsgespräches. Aber das genügt nicht. Wenn sie zum Beispiel die Gesprächsbeiträge von „authentischen Vertretern“ und von Schülern zu der Frage nach Gott vor dem Hintergrund ihres Curriculums als gegenseitige Information über Folklore verstehen, werden sie die Beiträge ausgesprochen oder unausgesprochen gegenüber ihren Schülern immer auch so qualifizieren. Damit stehen sie mit einer eigenen Position selbst mitten im Diskurs über die Frage nach Gott – den sie den Schülern zugleich verweigern. Kein Lehrer und keine Lehrerin kommt vor Schülern daran vorbei, mehr zu sein als nur ein Moderator. Das werden auch die Ethik-Lehrer merken, wenn sie religiöse Diskurse in ihren Lerngruppen „moderieren“.

„Aber in einer aufgeklärten, liberalen und mehrheitlich säkular orientierten Stadt wie Berlin kann ein solches Lernziel (die Befassung mit der Frage nach Gott) doch nicht ernsthaft Teil des staatlichen Curriculums sein.“ Niemand will hinter die Trennung von Kirche und Staat zurückzufallen, die leider oft genug gegen den Widerstand der Kirchen errungen wurde. Doch zu den bitteren Erfahrungen der jüngeren Geschichte gehört auch, dass der Staat Ideologie als Religionsersatz verordnete. Es gibt auch eine Gewaltgeschichte des Atheismus. Die Konsequenz aus diesen Irrwegen war die Erkenntnis, dass der Staat nur dann demokratischer Rechtstaat ist, wenn er darauf verzichtet, selbst in die weltanschauliche Lücke einzuspringen, die nach der Trennung von Religion, Ideologie und Staat entstanden ist. Wie versteht sich vor diesem Hintergrund eigentlich ein „Humanistischer Verband“, der strikt atheistisch zugleich beansprucht, weltanschaulichen Unterricht zu tragen? Was richten Politiker langfristig an, wenn sie in offensichtlicher personeller wie struktureller Nähe zu dieser „Weltanschauung“, gehetzt von Horrormeldungen über Werteverfall und Parallelgesellschaften, nun allgemein verbindlichen Ethik-Unterricht mit der Brechstange durchsetzen wollen? Verstehen sie etwa Ethik-Unterricht nicht als Weltanschauungsunterricht? Oder wollen sie ihre „Werte“ ohne Weltanschauung unterrichten? Selbst wenn sie letzteres behaupten würden, so kämen sie doch nicht an der Zuordnung ihrer „Werte“ in größere Sinnzusammenhänge vorbei. Der Ethik- Unterricht wird staatlich verordneter Weltanschauungsunterricht sein. Das lässt sich gar nicht vermeiden.

Kein ernstzunehmender Träger von Religionsunterricht fordert, dass der Staat das Curriculum für den Religionsunterricht allein bestimmen soll. Der Staat hat die Religionsgemeinschaften und ihre Glaubens- und Lehrinhalte zu respektieren, solange diese den staatlichen Werten nicht widersprechen. Voraussetzung für ein ordentliches Lehrfach Religion ist daher die Vereinbarkeit der Unterrichtsinhalte mit den Grundwerten der Verfassung sowie eine entsprechend qualifizierte Ausbildung der Lehrer. Die Alternative dazu wäre im Ernstfall die Auslieferung der Schüler an Religionslehrer, die die Verfassung nicht achten. Dies hat derselbe Vertreter des Humanistischen Verbandes in einem Beitrag im Tagesspiegel dankenswerterweise – und absurderweise – deutlich gemacht. Er zitiert das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zur „Islamischen Föderation“ vom Oktober 2001. Darin heißt es, es sei „nicht ausgeschlossen, dass die Religionslehrer aus ihrer religiösen Überzeugung heraus punktuell von der Verfassung abweichende Standpunkte vertreten dürfen.“ Aha! Man darf also im „freiwilligen“ Religionsunterricht Parallelgesellschaften bilden. Hier schließt sich offensichtlich der Kreis: Wer die Frage nach Gott ausgrenzt, fördert nämlich keineswegs die Religionsfreiheit, sondern fördert ihre Feinde, die sich besonders wohl fühlen, wenn niemand ihnen kritische Fragen stellt.

Klaus Mertes

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