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Romantik der Einheit: Solidaritätszuschlag vor Gericht

Im Grundgesetz steht nichts davon, die Abgabe sei zu befristen. Die Richter aus Hannover lesen es hinein.

1000 Euro haben oder nicht, das ist auch für einen leitenden Angestellten eine Summe, für die zu streiten lohnt. Noch dazu, wenn es sich um ein hochsymbolisches Thema wie den Solidaritätszuschlag handelt. Man darf also klagen, wie es der Mann jetzt vor dem Finanzgericht Hannover getan hat, und man darf es auch als Sieg feiern, wenn dieses Gericht den Soli-Fall nach Karlsruhe schickt. Wahr ist auch, dass es nicht so schön ist, wie sich die kleine Steuerstellschraube „Ergänzungsabgabe“ als Dauerauftrag in den Konten der Bürger festgefressen hat, noch dazu unter dem romantisch-verklärenden Titel „Soli“. Aber wer sich beschweren mag, wende sich bitte an die Politik. Für viele Bürger im Westen waren der Soli und die Bilder aus den Fernsehnachrichten das meiste, was sie von der Wiedervereinigung zu spüren bekamen. Viel war das nie. So, wie die Bilder unter immer noch großer Anteilnahme wiederholt werden, wird eben auch der Soli gestreckt. Die Gefühle für die Einheit sind ebenso wenig überholt wie ihre Lasten bewältigt sind. Und im Grundgesetz steht nichts davon, die Abgabe sei zu befristen. Die Richter aus Hannover lesen es hinein. Wer den Soli abschaffen will, sollte besser über ihn klagen, nicht gegen ihn.

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