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Meinung: Rückkehr zum jüdischen Pluralismus Zum Streit um Fördermittel: Einheit ist nur möglich, wo Vielfalt akzeptiert wird / Von Richard Herzinger

Im Streit um die Verwendung der Fördermittel für jüdische Gemeinden geht es auf den ersten Blick bloß um Querelen in einer kleinen Gruppe der Bevölkerung, die für Außenstehende schwer durchschaubar sind. Sieht man genauer hin, werden Grundsatzfragen einer pluralistischen Gesellschaft erkennbar, die weit über den innerjüdischen Familienstreit hinaus Bedeutung haben.

Im Streit um die Verwendung der Fördermittel für jüdische Gemeinden geht es auf den ersten Blick bloß um Querelen in einer kleinen Gruppe der Bevölkerung, die für Außenstehende schwer durchschaubar sind. Sieht man genauer hin, werden Grundsatzfragen einer pluralistischen Gesellschaft erkennbar, die weit über den innerjüdischen Familienstreit hinaus Bedeutung haben.

Der Zentralrat erhebt einen Alleinvertretungsanspruch für alle in Deutschland lebenden Juden. Der konnte nur so lange unbestritten bleiben, wie ihre Gemeinden eine weitgehend homogene Einheit bildeten; die aber war eine Folgeerscheinung des Holocaust. Die Gemeinden wurden nach 1945 von Überlebenden der Schoah zumeist aus Osteuropa wieder gegründet. Religiös waren sie an der Orthodoxie ausgerichtet. Vor der NSZeit hatten die deutschen Juden mehrheitlich dem liberalen Reformjudentum angehört.

Die Juden der Nachkriegszeit fühlten sich dem Land, von dem der Holocaust ausgegangen war, aus begreiflichen Gründen nur eingeschränkt zugehörig. Vielen galt ihr Aufenthalt in Deutschland als Provisorium; auf die Stabilität und Toleranz der Nachkriegsdemokratie wollten (und konnten) sie sich nicht voll verlassen. Ihr Arrangement mit dem deutschen Staat beinhaltete auch, dass sich der Staat und die nichtjüdische Öffentlichkeit so wenig wie möglich in die Belange jüdischen Lebens einmischten. So entstand eine weitgehend geschlossene Struktur.

Der Staat modellierte sein Verhältnis zur jüdischen Gemeinde nach dem Vorbild seiner Beziehungen zu den christlichen Kirchen. Die Existenz eines Zentralrats als Ansprechpartner schuf auch die Fiktion, es handele sich beim Judentum um ein einheitliches Gebilde mit einer zentralen Instanz. Im Judentum gibt es jedoch viele religiöse Richtungen und keine institutionelle Autorität, die für alle Juden verbindlich wäre.

Nach der Wende 1989 gerieten die Sonderstrukturen des deutschen Nachkriegs-Judentums in Bewegung. Die jüdische Einwanderung aus den GUS-Staaten bringt Gemeindemitglieder ins Land, die mit den spezifischen Organisationsformen der „Alteingesessenen“ und den Hintergründen ihrer Entstehung nicht vertraut sind. Sie drängen vor allem auf rasche Eingliederung in das jüdische Leben und in die Gesellschaft. Zugleich kehrt, auf dem Umweg über Amerika, England und Israel (in Gestalt der liberalen Union der Progressiven) das Reformjudentum nach Deutschland zurück. Es gibt sich gegenüber der nichtjüdischen Umwelt betont offener und unvoreingenommener. Von manchen etablierten jüdischen Vertretern wird diese Entwicklung als eine Gefahr für die Identität und den Zusammenhalt der jüdischen Gemeinden betrachtet.

So bildet sich im innerjüdischen Streit nicht nur einiges von den Wirrungen der jüngeren deutschen Geschichte ab. Er steht auch für die Konflikte einer Gesellschaft, die sich raschen, dynamischen Veränderungen ausgesetzt sieht. Strukturen, die auf eine relativ statische Situation zugeschnitten waren, werden mit Forderungen nach mehr Flexibilität und Transparenz konfrontiert. Sie stehen vor der herben Alternative, sich durch innere Reform und Öffnung gegenüber neuen Kräften anzupassen oder zu zerbrechen.

Den deutschen Staat wiederum bringt die (Wieder-)Entdeckung der religiösen und kulturellen Heterogenität des Judentums in ein Dilemma. Seine weltanschauliche Neutralität verbietet ihm, sich in die inneren Belange einer Religionsgemeinschaft einzumischen. Aber er kann es nicht zulassen, dass die Fördermittel von einer bestimmten Gruppe monopolisiert werden. Der innerjüdische Streit stellt das hergebrachte Prinzip staatlicher Religionsförderung in Frage. Es funktioniert nur unter der Voraussetzung einheitlicher institutioneller Verhältnisse bei den geförderten Religionsgemeinschaften und somit eines einzigen zentralen Verhandlungspartners.

Der Zentralrat könnte die Heterogenität jüdischen Lebens in Deutschland durchaus noch auffangen. Das geht aber nur, wenn sich in den Einheitsgemeinden ein wirklich gleichberechtigtes Nebeneinander der verschiedenen Richtungen durchsetzt. Einheit ist heute nur noch möglich, wo Vielfalt anerkannt wird. Integrieren lassen sich die neuen liberalen Gemeinden schon. Unterordnen werden sie sich nicht mehr.

Der Autor arbeitet im politischen Ressort der Wochenzeitung „Die Zeit“. Foto: ZB

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