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Rundfunkgebühren: Glotzer, wollt ihr ewig zahlen?

Die Politik muss ein neues, faires Gebührenmodell für ARD und ZDF schaffen.

Ein schwarzer Tag für Deutschlands Schwarzseher. Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, der muss weiter Gebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlen. Anderenfalls droht der GEZ-Fahnder. Das Bundesverfassungsgericht hat den individuellen Zwang zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender bekräftigt. Karlsruhe lässt an der Organisation, der Existenz und der Fortentwicklung des Gebührenrundfunks nicht rütteln. Im Kern soll bleiben, was ist: ARD & Co. berechnen auf eine Gebührenperiode von vier Jahren ihren Finanzbedarf. Der wird der Kommission KEF gemeldet, die prüft, macht da und dort einen kleinen Abschlag und dann einen Vorschlag an die Ministerpräsidenten. Die nicken, die Landtage nicken – die neue Gebührenhöhe ist fixiert. Ein einzigartiges Ritual: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist die einzige Institution im Land, die sicher weiß, dass ihr Wohlstand stets vermehrt wird.

Bei der letzten Gebührenrunde waren die Länderchefs erstmals störrisch. Sie hatten sich erlaubt, den KEF-Vorschlag um 21 Cent auf jetzt gültige 17,03 Euro zu kappen. Ihr wesentliches Argument war die schlechte Lage der Gesamtwirtschaft und damit das angespannte Zahlungsvermögen des Bürgers.

Das Ziel der Politik war richtig. In die Gebühr für ARD und ZDF sollte eine realitätsbezogene Komponente hinein, eine Zumutbarkeitsklausel. Die Welt der Anstalten und die Wirklichkeit der Gebührenzahler sollten kurzgeschlossen werden. Die Programm-Autonomen können nicht zugleich die Gebühren-Freaks sein. Die Politik muss da mitreden können, denn sie muss den Zugriff beim Zahler verantworten.

Das Verfassungsgericht hat bei aller erneuerten Wertschätzung eines staatsfernen Rundfunks den Impetus der Länderpolitiker begrüßt. Nur der Weg war falsch, weil über die Zumutung hinaus Sparpotenziale bei den Sendern geortet wurden, sprich in Bestand und Entwicklung hineinregiert wurde. Das darf Politik nicht, sagt Karlsruhe.

Die nächste Gebührenerhöhung kommt bestimmt, aber welche Erhöhung ist gerechtfertigt? Das Gericht hat den Spielraum der Politik für die Festlegung erweitert. Aber die Ministerpräsidenten müssen es wirklich wollen, sie müssen den gut begründeten Mut haben, die Begehrlichkeiten der mittlerweile sieben milliardenschweren Anstalten zu begrenzen. Das wird ihnen schwerfallen, bislang sind die Kontrolleure des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens deren erste Profiteure. Sie beherrschen die Gremien, sie werden in den Programmen durch Präsenz verwöhnt.

Ein neues, ein faires Gebührenmodell muss her, eines, das die berechtigten Interessen der Anstalten, der Medienpolitik und – jetzt neu!– der Finanziers berücksichtigt. Der Spruch von Karlsruhe darf nicht zur Folge haben, dass der Zuschlag bei den Rundfunkgebühren die allgemeine Preissteigerung ein ums andre Mal überholt. In Großbritannien hat die Regierung entschieden, dass die Gebühren langsamer steigen als die Inflationsrate. Und die BBC, die Mutter allen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sendet immer noch.

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