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Meinung: Schamfrist

BRANDENBURGS EX-VERKEHRSMINISTER KANDIDIERT NICHT

Einsichtsfähigkeit war es nicht, die Brandenburgs ExVerkehrsminister Hartmut Meyer bewegte, auf eine erneute Landtagskandidatur zu verzichten. Dafür war der massive Druck seines Parteifreundes und Ministerpräsidenten Matthias Platzeck nötig. Ein Ex-Minister, der mit der Bahn einen für das Land nicht gerade günstigen Vertrag abschließt, dann in die Dienste des Unternehmens wechselt und nun weiterhin Politik machen will, als sei nichts geschehen – das ist den Brandenburgern nicht zu vermitteln. Zumindest Platzeck hat noch das Gespür, das offenbar manchen aus der alten Garde der Sozialdemokraten in den langen Jahren der SPD-Alleinherrschaft abhanden gekommen ist. Schließlich sah auch der kürzlich verurteilte Ex-Landwirtschaftsminister Edwin Zimmermann nicht ein, warum er nicht erneut für den Landtag kandidieren sollte. Doch der Fall Meyer geht über Brandenburg hinaus. Natürlich dürfen Politiker nach ihrer Karriere in die Wirtschaft gehen. Was aber fehlt, sind klare Regeln für eine Tätigkeit als Lobbyist: etwa eine Sperrfrist für ein Engagement auf dem Feld, auf dem der Betroffene zuvor politisch tätig war. Nur so wird jeder Verdacht ausgeschlossen, dass es schon in der Zeit vor einem Beratervertrag Zugeständnisse gegeben haben könnte. gn

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