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Meinung: Schulfach LER: Lebenskunde aus Karlsruhe

Unser Bundesverfassungsgericht als eine Art Ersatzregierung? Das ist schon nicht mehr die Frage.

Unser Bundesverfassungsgericht als eine Art Ersatzregierung? Das ist schon nicht mehr die Frage. Zuletzt war es eine Feststellung, ein Vorwurf - aber nicht an die Adresse des Gerichts, dem ja nur zu gerne manche unbequeme Last der Entscheidung aufgebürdet worden ist. Zum Beispiel im Fall LER, wie das Pflichtfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg kurz heißt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, das Erzbistum Berlin, die katholischen Bistümer Görlitz und Magdeburg, zahlreiche Eltern und Schülern, alle sind sie der Auffassung, das brandenburgische Schulgesetz widerspreche dem Grundgesetz. Sie fordern, Religion an Brandenburgs Schulen als ordentliches Lehrfach einzuführen. Nun wollen die Hüter des Grundgesetzes aber diesmal nicht richten, sondern vermitteln, als Schiedsleute tätig werden. Was heißt: Es wird kein Urteilsspruch angestrebt, sondern eine Verständigung. Das ist nicht nur klug im Blick auf die Politik und ihre Neigung, schwierige Fälle abzuschieben. In diesem Fall ist es außerdem weise. Warum sollte das Verfassungsgericht dekretieren, wie Werte, Lebenskunde, Religion richtig zu lehren seien? Vielmehr lehrt das Gericht: Die Politik darf sich dem Diskurs nicht verweigern, wie zu erreichen ist, dass ein jeder nach seiner Façon selig wird. Jeder hat seine Aufgaben. Fürs Regieren gibt es keinen Ersatz.

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