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Meinung: Selbstverteidigung

AWACS-BETEILIGUNG UND BUNDESTAG

Immer, wenn dieser Kanzler sich besonders sicher gibt, lohnt es, genau hinzusehen. Meist ist das ein Indiz für Unsicherheit. Schröder will die deutschen Soldaten in den AwacsFlugzeugen zur Luftüberwachung des Großraums Türkei/Irak belassen und ist sich sicher, dass er dafür keinen Bundestagsbeschluss braucht. Das ist zweifelhaft. Erstens lässt sich kaum trennen, wo bei Awacs die Verteidigung des Nato-Bündnisgebiets endet und die Feuerleitung der Angriffe auf den Irak beginnt. Zweitens könnten Völkerrechtler einwenden: Falls ein Angriff auf den Irak von der Türkei aus als illegal zu betrachten wäre – auch weil ein UNMandat fehlt –, falle die Abwehr irakischer Gegenangriffe nicht mehr automatisch unter legale Bündnisverteidigung. Man tritt Schröder gewiss nicht zu nahe mit der Behauptung, dass er sich seiner Auslegung gar nicht sicher ist – sondern unsicher, ob er eine eigene Mehrheit für den deutschen Awacs-Einsatz hat. Eben deshalb wird die Opposition den Fall wohl nach Karlsruhe tragen. Und nicht, weil sie sich in ihren parlamentarischen Rechten verletzt sieht, wie sie behauptet. Sie will die Regierung vorführen. Sie würde doch für die deutsche Awacs-Beteiligung stimmen. Die will auch Schröder. Nur so viel ist sicher. cvm

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