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Meinung: Sendungsverfolgung

„Beim Gericht geht die Post nicht ab“ vom 30. April Doch, doch: Beim Amtsgericht Wedding geht die Post im Interesse einer zuverlässigen und schnellen Rechtspflege notfalls sogar doppelt ab.

„Beim Gericht geht die Post nicht ab“ vom 30. April

Doch, doch: Beim Amtsgericht Wedding geht die Post im Interesse einer zuverlässigen und schnellen Rechtspflege notfalls sogar doppelt ab. Sobald deutlich wurde, dass der nach öffentlicher Ausschreibung beauftragte Zustelldienst Schwierigkeiten mit der Übermittlung der amtlichen Briefe hatte, hat das Amtsgericht diese Schreiben über einen anderen Zusteller erneut versandt. Kein Stau auf dem Rechtsweg also: Das Amtsgericht hat mithilfe moderner technischer Ausstattung die vom Zustelldienst verursachten Übermittlungprobleme unbürokratisch lösen können. Natürlich hat die Justiz trotz der Neuversendung die beim Subunternehmer des Zustelldienstes lagernden alten Schreiben weiterhin im Blick, schon wegen des Datenschutzes. Der bisherige Zustelldienst liefert gegenwärtig die Briefe – wenn auch langsam – wieder an das Gericht zurück. Deswegen besteht im Moment keine Veranlassung für das Amtsgericht, sie auf Kosten des Steuerzahlers selbst zurückzuholen. Der Unmut darüber, dass diese Schreiben nicht da sind, wo sie eigentlich sein sollten, verbindet das Amtsgericht und den Subunternehmer, der für die im Artikel genannten 23 Kisten und ihren Inhalt zwischenzeitlich Verantwortung übernommen hat. Wenig werbewirksam erscheint es allerdings, dass sich der verärgerte Kurier-Unternehmer dabei ablichten lässt, wie er eine Handvoll der gelben amtlichen Umschläge dekorativ auf den Boden wirft.

Dr. Ulrich Wimmer,

Richter am Kammergericht Berlin

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