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Meinung: Sexualkunde für alle

Auf den ersten Blick wirkt, was die Karlsruher Richter gestern verkündet haben, wie ein Sieg des gesunden Menschenverstands: Wer seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, kann strafrechtlich belangt werden. Doch in Deutschland sind Religionsfreiheit und Elternrecht aus guten Gründen sehr hoch angesiedelt, weil sie von zwei Diktaturen mit Füßen getreten worden sind.

Auf den ersten Blick wirkt, was die Karlsruher Richter gestern verkündet haben, wie ein Sieg des gesunden Menschenverstands: Wer seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, kann strafrechtlich belangt werden. Doch in Deutschland sind Religionsfreiheit und Elternrecht aus guten Gründen sehr hoch angesiedelt, weil sie von zwei Diktaturen mit Füßen getreten worden sind. Nicht nur deshalb hat dieses Urteil Bedeutung über den konkreten Fall hinaus, der es ausgelöst hat. Immer häufiger wird die allgemeine Schulpflicht in deutschen Großstädten verletzt – und es gibt Richtersprüche, die das Fernhalten muslimischer Mädchen vom Sport- oder Biologieunterricht mit Verweis auf die Religionsfreiheit für zulässig erklären. Die Schulpflicht, sagt das Verfassungsgericht nun, diene der legitimen Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags, der auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger ziele. Sexualkunde verletze das Neutralitätsgebot nicht. Hoffentlich wird das Urteil in der Berliner Schulverwaltung gründlich gelesen und angewandt – im Interesse der Mädchen und einer Gesellschaft, die sie zu freien Bürgerinnen heranwachsen sehen will und braucht. tib

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