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Meinung: Sind die Rentenansprüche ungerecht verteilt?

Debatte um die Rente Mit großem Schrecken habe ich den Wunsch der SPD vernommen, Menschen, die zwar etwas in die Rente eingezahlt haben, aber nicht sehr viel, eine Mindestrente von 850 Euro zu gewähren. Warum habe ich dann über 35 Jahre immer den mittleren Beitrag bezahlt?

Debatte um die Rente

Mit großem Schrecken habe ich den Wunsch der SPD vernommen, Menschen, die zwar etwas in die Rente eingezahlt haben, aber nicht sehr viel, eine Mindestrente von 850 Euro zu gewähren. Warum habe ich dann über 35 Jahre immer den mittleren Beitrag bezahlt? Monat für Monat 450 Euro bezahlen und dann nur 980 Euro erhalten? Ist das gerecht? Ist das die Sozialisierung der Gesellschaft? Da der SPD-Landesvorsitzende Jan Stöß Beamter ist, sollte er nicht von seinem Altersgeld ausgehen, sondern von dem der mittleren Mehrheitsgesellschaft. Sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden, werde ich mich stark für eine Überprüfung durch obere Gerichte einsetzen.

Gabriele und Bernd Reznicek,

Berlin-Wilmersdorf

Rentenreformen dienen seit 1977 im wesentlichen dazu, die Ansprüche der Versicherten weiter zu kürzen und nicht dazu, wie immer behauptet wird, die Beitragszahler zu entlasten. Im Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer skrupellosen Politik. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung hat, die gesetzliche Rentenversicherung (gRV), die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungssysteme für Selbstständige. In allen anderen Ländern sind alle Bürger in der gRV pflichtversichert. Diejenigen, die über unsere Renten entscheiden, haben für sich selbst wesentlich bessere Regelungen für die Altersversorgung geschaffen. Aber nicht nur das, sie haben außerdem in der gRV elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt, den Gleichheitssatz, den Eigentumsschutz und das Rechtsstaatsprinzip, das hieße keine rückwirkenden Eingriffe in bereits erworbene Ansprüche. Wir haben in Deutschland bei der Altersversorgung nicht nur ein Zwei-Klassensystem, sondern auch ein Zwei-Klassenrecht. Das hat dazu geführt, dass heute zwar Selbstständige, Beamte und Richter eine angemessene Altersversorgung bekommen, Arbeitnehmern aber wird das verweigert, obwohl sie erhebliche Beiträge dafür zahlen, beziehungsweise gezahlt haben.

Seit der Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren 1957 behandelt die Politik die Beiträge zur gRV wie öffentliche Mittel. Seitdem haben alle Regierungen die gRV mit sogenannten versicherungsfremden Leistungen belastet, Leistungen, die alle ihre Berechtigung haben, für deren Finanzierung aber allein der Bund zuständig sein müsste. Bezahlen mussten das aber zum großen Teil die Versicherten mit ihren Beiträgen. In keinem einzigen Jahr seit 1957 waren die Bundeszahlungen ausreichend, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren. Der nicht gedeckte Betrag summiert sich inzwischen auf rund 700 Milliarden Euro. Um den Betrug an Arbeitnehmern und Rentnern zu vertuschen, vermeiden es die Verantwortlichen ja auch, eine transparente Buchführung vorzulegen. Im Strafrecht wird das als Untreue bezeichnet. Mit dem Gesetz vom 27.06.1977 wurde zum ersten Mal das Rechtsstaatsprinzip für die Arbeitnehmer außer Kraft gesetzt, bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche wurden rückwirkend gekürzt. Professor Miegel zählt in seiner Studie von Mai 2000 schon 22 leistungsmindernde Eingriffe in das Rentenrecht auf, die allein von 1978 bis 1999 zu einer Kürzung der Ansprüche um 25 Prozent geführt haben. Inzwischen wurde das Rentenniveau in etwa halbiert.

Unsere Gesellschaft braucht ein Mindestmaß an Solidarität, um auf Dauer ein friedliches Zusammenleben zu garantieren. Jeder von uns hat in jungen Jahren diese Solidarität in Anspruch genommen, nimmt diese Solidarität auch im Alter in Anspruch, egal ob er einer Beamtenversorgung, einer berufsständischen Versorgung oder der gRV angehört. Erwirtschaften müssen das die im Berufsleben stehenden Bürger für alle, aber ausgerechnet diejenigen, die im Alter von der Solidarität der anderen am meisten profitieren, beteiligen sich während ihres Berufslebens nicht an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, für sie ist Solidarität eine Einbahnstraße. Die gRV ist also gar kein Solidarsystem, denn Solidarität funktioniert nur mit allen Bürgern. Es stimmt auch nicht, dass die Renten unbezahlbar sind. Seit 1975 hat sich der Anteil der Renten am Bruttoinlandsprodukt kaum verändert, die Zahl der Renten aber mehr als verdoppelt. Auch das zeigt, dass das Rentenniveau seitdem halbiert wurde. Wir haben kein Finanzierungsproblem, wir haben ein Verteilungsproblem. Die Finanzierbarkeit der Pensionen oder der Renten der berufsständischen Versorgungen ist ja auch kein Problem, obwohl die durchschnittliche Pension rund drei Mal so hoch und die durchschnittliche berufsständische Versorgung rund doppelt so hoch ist wie eine Durchschnittsrente, von der Politikerversorgung ganz zu schweigen. Leider haben wir in Deutschland keine unabhängige Justiz. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) und anderen findet man die Aussage, dass für die gRV, und damit für Arbeitnehmer und Rentner, nicht die gleichen Rechte gelten wie für die Versorgungssysteme von Selbstständigen, Beamten und Richtern. Die Begründung: Zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits sowie Selbstständigen, Beamten und Richtern andererseits bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass die unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist, d. h., die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und damit die politische Willkür für die einen, Rechtsstaat für die anderen, oder, dass Artikel 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigentums) in der gRV eine eigene Ausprägung erfahren hat und deshalb für unsere Beiträge nicht gilt. Da stellt man als Arbeitnehmer oder Rentner schon die Frage, ob wir wirklich in einem Rechtsstaat leben. Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. fordert deshalb zusammen mit ihren Partnern eine Einbeziehung aller Bürger in die gRV, ähnlich wie z.B. in der Schweiz.

— Otto W. Teufel, Rentenexperte, 2. Vorsitzender

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München

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