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Zwei Männer aus Hannover zeigen ihre Eheringe.

© dpa

Splitting auch bei Homo-Ehe: Die CDU hat die erneute Klatsche verdient

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Homo-Ehe entschieden: Keine Gleichheit der Pflichten ohne Gleichheit der Rechte. Die erneute Niederlage hat die Union sich selbst eingebrockt. Weil sie noch immer keine klare Haltung bezieht.

Von Robert Birnbaum

Niederlagen gehören zum politischen Geschäft, deshalb schänden sie keinen. Wer Niederlagen freilich provoziert, ist selber schuld. Insofern geschieht es CDU und CSU ganz recht, dass ihnen das Verfassungsgericht erneut den Versuch um die Ohren haut, homosexuelle Partnerschaften zu solchen zweiter Klasse zu erklären. Denn bei allem menschlichen Verständnis dafür, dass manche Parteimitglieder sich emotional schwer damit tun, die Schwulen-Ehe als normale Verbindung zweier Liebender zu akzeptieren – hier liegt ein Fall von Feigheit vor dem Parteifreund vor.

Die Union hat die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht eingeführt. Sie hat sie aber nie ernsthaft infrage gestellt. Das hätte ja auch den Mut verlangt, sich einer gesellschaftlichen Großentwicklung entgegenzustellen. Doch sie trauten sich ebenso wenig, ihren Anhängern die Wahrheit zu sagen – dass nämlich, wer die eingetragene Partnerschaft akzeptiert, die Folgen mit anerkennt. Und eine dieser Folgen lautet: Wenn der Staat die feste Verbindung zweier Menschen fördert, erweitert er selbst den Förderkreis, sobald er Schwulen diese feste Verbindung ermöglicht. Gleiche Pflichten bei ungleichen Rechten geht nicht. Von der CDU-Chefin und dem CSU-Chef abwärts weiß das jeder in der Unionsspitze.

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