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Meinung: Stasi-Akten: Dossiers vor Gericht

Aufgelöst ist der Knoten keineswegs, an dem seit Wochen und Monaten gezogen und gezurrt wird. Alle Erfahrung rät dazu, die Nachricht über das Einlenken von Innenminister Schily in der Frage der Herausgabe von Stasi-Unterlagen über westdeutsche Politiker, die am Freitag die Runde machte, niedriger zu hängen.

Aufgelöst ist der Knoten keineswegs, an dem seit Wochen und Monaten gezogen und gezurrt wird. Alle Erfahrung rät dazu, die Nachricht über das Einlenken von Innenminister Schily in der Frage der Herausgabe von Stasi-Unterlagen über westdeutsche Politiker, die am Freitag die Runde machte, niedriger zu hängen. Vermutlich ist es ein politisches Manöver, um den Streit nicht zur innerparteilichen Konfrontation zwischen Fraktion und Minister werden zu lassen.

Ohnedies ist die Zuspitzung, die da zu eskalieren drohte, zuerst die zwischen dem SPD-Fraktionschef Struck, seinem bekannt bärbeißigen Temperament, das ungern zulässt, vorgeführt zu werden, und dem Innenminister, der ihn mit advokatorischem Hochmut gereizt hat. Spätestens in der vergangenen Woche, als Schily Struck - in einem von Fragern und Befragten ungewöhnlich gereizt geführten Spiegel-Interview - mit der ihm eigenen Nonchalance nachsagte, er neige "manchmal zu unbedachten Äußerungen", war das Maß voll. Da mobilisierte Struck seinen Fraktionsvorstand.

Denn in der Sache haben die Kontrahenten die Positionen so fest zerniert, dass sie nicht mehr über Nacht geräumt werden können. Längst sind es nicht mehr nur der Innenminister und die Stasi-Beauftragte Marianne Birthler, die sich gegenüber stehen. Der Riss trennt nicht nur die Parteien und den Bundestag, sondern geht mitten durch die SPD hindurch, und selbst die DDR-Bürgerrechtler stehen auf unterschiedlichen Fronten. Die Androhung des Ministers, von der Rechtsaufsicht Gebrauch zu machen, die er über die Gauck-Behörde hat, hat dem Streit eine zusätzliche Schärfe gegeben. Vergeblich hat der Bundeskanzler mit der Devise "Feuer einstellen" den schwelenden Streit auszuräumen versucht. In der Tat ist die Debatte so substanziell, dass es ihr nicht gerecht würde, sie mit einer Minister-Anweisung oder einem Kanzler-Machtwort zu beenden.

Die Frage, ob auch Stasi-Dokumente über westdeutsche Politiker herausgegeben werden dürfen, berührt dabei das Problem nur an der Oberfläche. Dass Unterlagen über Politiker und Personen des öffentlichen Lebens der alten Bundesrepublik, "Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes", wie es im Stasi-Unterlagen-Gesetz heißt, ins Licht der Öffentlichkeit gezogen werden können, jedenfalls so weit sie forscht, die Vergangenheit aufarbeitet und der politischen Bildung dient, ist eigentlich unbestreitbar; es ist auch schon praktiziert worden. Nicht zufällig war es Kohls Spendenaffaire, also ein brisanter innenpolitischer Konflikt, der das Problem eskalieren ließ. Denn damit bekam der Umgang mit den Stasi-Unterlagen einen innenpolitischen Thrill. Sie wurden, tendenziell, zu Hilfs-Beweismitteln in einer Auseinandersetzung, die mit der Aufarbeitung der Stasi selbst nichts zu tun hat.

Erschreckt darüber, was für eine Pandora-Büchse sich da öffnen könnte, traten die Betroffenen, Kohl und seine Verteidiger, aber eben auch rechtsstaatlich Besorgte wie der Innenminister und Mitglieder des Innenausschusses, auf die Bremsen, die gegen die Herausgabe zur Verfügung stehen: die Klauseln des Gesetzes - die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, ihre Betroffenheit selbst, also ihre "Opfer"-Rolle -, schließlich auch den kriminiellen Charakter der Stasi, der alle ihre Auskünfte mit dem Ludergeruch der Infamie imprägniert. Die Frage ist, ob diese Bremsen halten.

Man kann, immerhin, auch die Frage aufwerfen, ob man sich dümmer stellen muss als man wäre, wenn man die Stasi-Unterlagen nutzte. Nur mit dem Zweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, der Aufarbeitung der Tätigkeit der Stasi, wären solche Überlegungen nicht vereinbar. Das schließt nicht aus, dass sich eine solche Praxis aus dem Gesetz entwickeln könnte. Aber auch Frau Birthler hat erklärt, dass die Nutzung der Stasi-Unterlagen auch bei Personen der Zeitgeschichte "immer unter dem Vorbehalt" stehe, "dass sie der Aufklärung der Stasi-Tätigkeit dient". Die Akten könnten nicht genutzt werden, "um jegliche Neugier zu befriedigen oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken, die mit dem Thema Stasi nichts zu tun haben".

Der Jurist Schily hat zum Thema schon den alten Juristen-Schmäh bemüht: ein Blick ins Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Aber das Gleiche leistet der Gang vor Gericht. Es ist in einem Rechtsstaat nichts Unlauteres, den Spruch eines Gerichtes abzuwarten, wenn man sich nicht einigen kann. Er wäre jedenfalls ein besserer Weg, als neue Gutachter zu aktivieren. Denn deren Einsichten verpflichten rechtlich zu nichts.

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