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Meinung: Statt Urteil ein Attest

Milosevic entzieht sich der Strafe – die Demokratie nimmt es hin

Von Caroline Fetscher

Gestern ist der Angeklagte Milosevic erneut nicht zur Verhandlung erschienen: krankgemeldet. Letzte Woche schon befand der Vorsitzende Richter May am UN-Tribunal in Den Haag, der Angeklagte bedürfe zusätzlicher Schonung. Was aber, wenn das Verfahren unter diesen Umständen überhaupt nicht zu Ende gebracht würde?

Es ist nicht das erste Mal, dass der gewiefte Ex-Diktator Serbiens Zeichen der Schwäche zeigt. Vor dem UN-Tribunal verantwortet er sich seit Anfang Februar wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – mit Verve, Schläue und Unbeugsamkeit. Falsche Rücksichten bremsen den Mann nicht, der neulich einem beinamputierten Zeugen zurief: „Lügen haben kurze Beine!“ Jedesmal jedoch, wenn Zeugen ihm unbeirrt entgegentreten, legt sich der Angeklagte aufs Krankenlager, mit Bluthochdruck, Grippe oder Fieber.

Sollte also dieser Fall enden, wie Augusto Pinochets Reise ins Recht, die ihn dann doch ins behütete Rentnerdasein im Heimatland brachte? Eins steht fest: Ist Milosevic nicht verhandlungsfähig, gibt es auch kein weiteres Verfahren. Da gelten für ihn dieselben Rechte wie für jeden anderen Angeklagten in der Demokratie. Platzt aber der Prozess, was würde dann aus diesem spektakulären Präzedenzfall des Völkerstrafrechts? Die Klageschrift bliebe als historisches Dokument erhalten, der Strafanspruch der Staatengemeinschaft hätte sich manifestiert. Das wäre mehr als nichts.

Und dennoch zu wenig. Denn das Internationale Recht hat nicht nur mit den beiden UN-Tribunalen zu Ex-Jugoslawien und zu Ruanda große Fortschritte gemacht. Es hat, gerade in diesem Jahr, einen Quantensprung vollbracht, als im Frühsommer das Römische Statut für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) von über 60 Staaten ratifiziert wurde. Den Opfern und Hinterbliebenen der Straftaten, den Exilierten und Ex-Inhaftierten ist das Recht es schuldig, Konsequenzen vorzuführen. Daher ist zu hoffen, dass alles Erdenkliche für die Gesundheit des Angeklagten unternommen wird, damit seine Verhandlungsfähigkeit erhalten bleibt.

Richter May, der wie alle seine Kollegen, als Garant der hohen Rechtskultur des Tribunals agieren muss, hat die Ankläger in Den Haag darum zur Zügigkeit gemahnt. Er will keinen zermürbten Angeklagten, der womöglich gar kollabiert. Und ob wir es gern hören, oder nicht: Auch das würde der Reputation des internationalen Rechts schaden.

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