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Steuer auf Flugtickets: Eine EU-weite Regelung wurde nicht einmal versucht

Es ist unwahrscheinlich, dass die von der Bundesregierung beschlossene Steuer auf Flugtickets zu einer größeren Verlagerung des Luftverkehrs von deutschen auf ausländische Flughäfen führt. Bedauerlich ist jedoch Deutschlands Alleingang.

Allenfalls im badisch-französischen Grenzgebiet sind solche Ausweichbewegungen von Karlsruhe/Baden-Baden nach Basel-Mühlhausen möglich. Darunter würden Verbindungen leiden, die Air Berlin anbietet. Angesichts der insgesamt niedrigen Flugpreise bei Kurz- und Mittelstrecken ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Abgabe von acht beziehungsweise 25 Euro zur Folge hat, dass Flugreisen überhaupt nicht unternommen werden – was unter ökologischen Gesichtspunkten ja kein Fehler wäre. Aber Bahnfahren ist im Vergleich – wenn man nicht längerfristig planen kann – künftig immer noch so teuer, dass ein Wechsel auf das umweltfreundlichere Verkehrsmittel kaum stattfinden wird. Bedauerlich an der deutschen Maßnahme ist jedoch, dass es sich wieder einmal um einen Alleingang handelt. Eine EU-weite Regelung wurde nicht einmal versucht, weil die Kassen des Bundes so schwindsüchtig sind, dass der Finanzminister sofortigen Handlungsbedarf erkannte.

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