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Steuer-CDs: Politik mit Diebesgut

Elektronische Daten sind zum Freiwild geworfen. Einmal geklaut, ist fast alles mit ihnen möglich.

Zum Ankauf von geklauten Steuer-CDs durch die Bundesregierung gab es nach Aussage von Finanzminister Wolfgang Schäuble keine Wahl. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm nun vermeintlich recht gegeben: Da die strafrechtliche Verwertung illegal beschaffter Steuerdaten legal ist, hätte ein Ablehnen des Datendeals die mögliche Strafverfolgung der Steuersünder verhindert. Und dem politischen Vorwurf, nicht hart gegen Steuersünder vorzugehen, wollte sich die Bundesregierung offenbar nicht aussetzen. Wenn das Gericht in Karlsruhe mit dieser Entscheidung nicht nur das politisch Opportune abgesegnet, sondern die rechtliche Lage im Land geklärt hat, wird deutlich, wie sehr elektronische Daten inzwischen zum Freiwild geworden sind. Einmal geklaut, ist fast alles mit ihnen möglich. Aus der Verantwortung entlässt das Gericht die Politik trotzdem nicht ganz. Bei der Entscheidung in Karlsruhe ging es eben nicht um die Rechtmäßigkeit des Datendeals selbst, sondern um den strafrechtlichen Umgang mit den Informationen. Zum Ankauf der CDs gab es also durchaus eine Wahl: das Nichtkaufen. Populärer war jedoch schon damals die Politik mit Diebesgut.

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