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Meinung: Streit, Schmerz, Salbe

Auch bei der Mindestrente funktioniert eine alte Methode

Das Spiel ist vertraut: Die rot-grüne Bundesregierung legt ein Gesetz vor. Einige linke SPD–Abgeordnete melden Bedenken an. Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag wackelt. Daraufhin wird nachgearbeitet, ein Kompromiss bahnt sich an, die Mehrheit steht. So wird es, nach Lage der Kompromissverhandlungen, auch am kommenden Donnerstag sein, wenn es um das Gesetz über die langfristige Rentenreform geht.

Wer ist da vor wem eingeknickt? Sozialministerin Ulla Schmidt vor den Linken – oder haben sich umgekehrt die Kritiker für einige warme Worte den parlamentarischen Schneid abkaufen lassen. Die Antwort: In diesem Fall sind alle ein bisschen eingeknickt. Und zwar vor der harten Wirklichkeit – weshalb man es niemanden richtig übel nehmen kann. Der Streit der letzten Tage drehte sich nur um einen Aspekt des Rentengesetzes, an dem Rot-Grün im Großen und Ganzen so festhält, wie es im letzten Jahr verabredet worden ist. Es enthält keine angenehmen, aber die angesichts der demografischen Verschiebung zwischen Alt und Jung unvermeidlichen Botschaften: Das Rentenniveau wird in den Dekaden bis 2030 stark sinken, wenn das ganze System überleben soll.

Der Streit ist erst entstanden, als die Koalition sich darauf verständigt hat, für den Sinkflug der gesetzlichen Renten eine Untergrenze zu ziehen, die seither als „Rentenniveausicherungsklausel“ oder schlichter als „Mindestrente“ bekannt geworden ist. Der Grundgedanke ist so systemwidrig wie legitim. Streng ordnungspolitisch kann es keine Untergrenze geben, wenn man die Beitragssätze stabil halten will. Gesellschaftspolitisch aber darf es keinen ungebremsten Sinkflug geben, wenn man in den jüngeren Generationen einen Rest von Akzeptanz für die Beitragszahlungen erhalten will. Denn es ist nun einmal nicht plausibel, von einem 40-Jährigen zu verlangen, dass er aus seinem Arbeitseinkommen die relativ hohen Renten von heute finanziert, wenn er vermuten muss, dass seine eigene Rente einmal unter der Sozialhilfe angesiedelt sein wird.

Die rot-grüne Koalition hat sich mit der Mindestrente also nicht weniger als die Quadratur des Kreises vorgenommen. Und die ist so unmöglich wie sichere Prognosen auf das Jahr 2020 oder 2030. Es mutet immer ein wenig komisch an, wenn sich im Jahr 2004 die SPD die Köpfe darüber einschlägt, ob die Gerechtigkeit 2030 bei einem Rentenniveau von 46 Prozent endet oder erst bei 43 Prozent – zumal bei guter Wirtschaftslage im dritten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts 43 Prozent mehr sein können als 46 Prozent bei einer schlechten Entwicklung. Das Ergebnis der Operationen ist zwangsläufig ein schöner Batzen weißer Salbe: Im Gesetz wird die Zahl 43 stehen und der Wunsch, dass der Gesetzgeber im Fall des Unterschreitens Geld an die Rentner weitergeben soll – wenn er denn etwas übrig hat.

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