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Streit um Nikolaus Brender: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Justizministerin mischt sich in den Streit um Nikolaus Brender ein - endlich eine Stimme der Vernunft

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Gebot der Staatsferne. Daraus leitet sich auch der Anspruch auf Rundfunkgebühren ab. Die Politik soll keine Möglichkeit haben, über die Bereitstellung von Steuermitteln auf ARD und ZDF Einfluss zu nehmen. Bei der Personalie Nikolaus Brender ist die Staatsfreiheit in anderer Weise gefährdet. Bekanntlich will ZDF- Intendant Markus Schächter den Chefredakteur im Amt halten, gegen den Willen von Hessens Regierungschef Roland Koch, der bislang die CDU-Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat hinter sich wusste. Doch möglicherweise kommt nun Bewegung in diese verfahrene Situation. Wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Parteien auffordert, sich bei der Brender-Wahl zurückzunehmen, hat dies doppeltes Gewicht. Einerseits obliegt ihr qua Amt der Schutz der Verfassung. Andererseits läuft in der CDU nichts ohne Angela Merkel. Und die Kanzlerin dürfte wenig Interesse daran haben, dass nach Meseberg neuer Streit zwischen den Koalitionären aufkommt.

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