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Meinung: Strittiges Vermächtnis

IST DIE ERBSCHAFTSSTEUER VERFASSUNGSWIDRIG?

Es geht um riesige Summen: Vermögen im Wert von zwei Billionen Euro dürfte in den nächsten Jahren vererbt werden. Doch Erbe ist nicht gleich Erbe. Wer ein Häuschen oder einen Betrieb übertragen bekommt, zahlt nur einen Bruchteil der Steuern, die Erben von Bargeld oder Aktien auferlegt werden. Das ist ungerecht, meint nicht nur der Bundesfinanzhof. Nun muss das Verfassungsgericht entscheiden. Sollte Karlsruhe die Bedenken teilen, steht die Politik unter Zugzwang. Sie müsste dann ein gerechteres Steuermodell entwerfen. Möglich wäre das durchaus: Indem man auch Immobilien und Betriebsvermögen realistisch bewertet und im Gegenzug die Erbschaftssteuer radikal senkt. Mittelständischen Firmen könnte man zudem hohe Freibeträge einräumen. Das würde für Steuertransparenz sorgen, ohne Jobs zu gefährden. Doch noch ist das alles Zukunftsmusik. Vor dem Richterspruch aus Karlsruhe hält sich die Politik bedeckt. Auch Gerhard Schröder. Erst kürzlich hatte der Kanzler seine Parteifreundin Heide Simonis zurückgepfiffen, die an der Steuerschraube drehen und den Ländern mehr Geld verschaffen wollte. Schröder weiß: Nichts verschreckt die Wähler so sehr wie Steuerdiskussionen. Selbst wenn am Ende mehr Gerechtigkeit steht. hej

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