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Meinung: Synagogen-Anschlag: Ein Fall für die nächste Instanz

Das Amtsgericht ist die erste Instanz der Rechtsprechung. Deswegen verdient es aber nicht weniger Aufmerksamkeit als die höheren Gerichte.

Das Amtsgericht ist die erste Instanz der Rechtsprechung. Deswegen verdient es aber nicht weniger Aufmerksamkeit als die höheren Gerichte. Wenn der Normalbürger überhaupt mit der Justiz in Berührung kommt, dann hier. Wie Amtsgerichte über Recht und Unrecht entscheiden, ist also besonders wichtig. Der milde Düsseldorfer Richterspruch gegen einen der beiden jungen Männer, die im vergangenen Oktober eine Synagoge in Brand zu setzen versuchten, ist vor diesem Hintergrund alarmierend. Aus Wut gegen die israelische Politik habe der 19-jährige staatenlose Jordanier ein Zeichen setzen wollen, sagte er; aber eine Brandstiftung sei nicht beabsichtigt gewesen. Das Gericht glaubte ihm offensichtlich, es hielt den Anschlag für zu dilettantisch. Wie das? Da wirft jemand drei Molotowcocktails und will doch kein Feuer geplant haben? Und Wut über die Politik Israels als Vorwand zu einem Anschlag auf eine Synagoge in Deutschland? Wo kommen wir hin, wenn sich dieses Argumentationsschema breit macht? Erhalten dann künftig Ausländer für politisch motivierte Straftaten mildernde Umstände, während Deutsche wegen des gleichen Deliktes hinter Gitter wandern? Hoffentlich geht die Staatsanwaltschaft in die Berufung, damit die nächste Instanz die Maßstäbe wieder zurechtrücken kann.

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