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Meinung: Tabakqualm? Ein ganz normaler Schadstoff

Wie ein medizinisch sinnvolles Rauchverbot aussehen könnte

Alexander S. Kekulé Beim Rauchverbot will plötzlich jeder der erste sein – zumindest auf dem Papier. Bremen setzte schon im August ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft: Wer in Schulen, Kindertagesstätten oder Kliniken raucht, muss bis zu 500 Euro Strafe zahlen. Mecklenburg-Vorpommern will darüber hinaus alle Gaststätten und Behörden rauchfrei machen.

Auch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) fordert ein totales Rauchverbot für Gaststätten. Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf (CSU) plant dagegen einen Nichtraucherschutz „light“: Qualmverbot in Gaststätten, aber mit diversen Ausnahmeregelungen, etwa für Bierzelte. Noch großzügiger ist der Gesetzentwurf in Baden-Württemberg: Hier soll es sogar an Schulen Raucherecken für Volljährige geben, wo die Großen den Kleinen eins vorpaffen dürfen.

Wochenlang debattierte die Bundesregierung über den blauen Dunst und stellte dann überrascht fest, dass sie seit der Föderalismusreform gar nicht mehr zuständig ist. Jetzt geht es beim Nichtraucherschutz föderalistisch drunter und drüber – wie zuletzt beim Gammelfleisch, der Vogelgrippe und der Gesundheitsreform. Die gestrige Forderung des EU-Gesundheitskommissars nach einem umfassenden, EU-weiten Rauchverbot hat die Stimmung zusätzlich angeheizt. Schließlich will sich kein Landesfürst von den Brüsseler Gesundheitsaposteln wie die Sau durchs Dorf treiben lassen.

Dabei wäre ein bundeseinheitliches Konzept für den Nichtraucherschutz dringend vonnöten, gerade weil die Forderungen aus Brüssel in der Sache überzogen sind.

Zwar ist der gesundheitliche Schaden durch Passivrauchen eindeutig belegt. Auch die Belästigung der Nichtraucher und das negative Vorbild für Jugendliche sind starke Argumente für Rauchverbote in der Öffentlichkeit. Doch darf die staatliche Bevormundung der erwachsenen Raucher nicht weiter gehen, als es der öffentliche Gesundheitsschutz erfordert. Schließlich werden auch Alkoholkonsumenten, Autofahrer oder Hundebesitzer nicht diskriminiert, weil sie andere belästigen und ihnen Schäden zufügen können.

Die nachgewiesenen Gesundheitsschäden durch Passivrauchen traten erst bei sehr hohen und jahrelang anhaltenden Belastungen auf, etwa durch Zusammenleben mit einem starken Raucher oder Arbeiten in einer verrauchten Kneipe. Medizinisch ist deshalb nicht begründbar, warum Rauchen an gut belüfteten Orten verboten sein sollte, etwa auf zugigen Bahnsteigen oder in offenen Bierzelten. Auch belüftete Raucherecken für erwachsene Arbeitnehmer schädigen keine Mitmenschen.

Pragmatisch richtig wäre deshalb die Festlegung eines Grenzwertes für Tabakrauch, der in Gaststätten nicht überschritten werden darf. Wer seinen Gästen das Rauchen gestatten will, muss den Grenzwert durch entsprechende Belüftungstechnik einhalten. Für nur von Erwachsenen besuchte Eckkneipen, Nachtlokale und Raucherseparees könnte ein geringfügig höherer Grenzwert gelten.

Damit würde Tabakrauch genauso behandelt wie alle anderen Schadstoffe, für die seit Jahrzehnten „Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen“ oder „Technische Richtkonzentrationen“ gelten. Enthält etwa die Fabrikluft mehr als 3,2 Milligramm krebsauslösendes Benzol pro Kubikmeter, muss der Unternehmer eine Lüftung einbauen. Backstuben müssen ab 4 Milligramm Mehlstaub, Schreinereien ab 2 Milligramm Holzstaub pro Kubikmeter technisch belüftet werden. Dass Angestellte in der Gastronomie in dieser Hinsicht schlechter behandelt werden als alle anderen Arbeitnehmer, ist ohnehin nur schwer nachvollziehbar.

Da der Bund die Arbeitsplatz- Grenzwerte festsetzt, kann er für die Gastronomie eine einheitliche Regelung schaffen. Die Länder müssten nur noch das Rauchverbot in den (öffentlichen Bereichen von) Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften, Behörden und Beförderungsmitteln beschließen. Glücklicherweise sind sie sich wenigstens hierbei ja ausnahmsweise einig.

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle. Foto: J. Peyer

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