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Taiba-Moschee: Von wegen Gotteshaus

Die Hamburger Taiba-Moschee, in der ein derart ungeheures Verbrechen wie der Terrorangriff auf die USA zumindest mental eingeleitet wurde, hätte der Senat längst dichtmachen müssen.

Von Frank Jansen

Der Rechtsstaat sollte konsequent und zupackend erscheinen: Mit der Schließung der Taiba-Moschee hat Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus Härte demonstrieren wollen – zwei Wochen vor seiner wahrscheinlichen Wahl zum Nachfolger von Ole von Beust als Erster Bürgermeister. Doch der Schlag gegen das islamistische Wespennest, in dem drei Todespiloten des 11. September radikalisiert wurden, offenbart vor allem eine Zögerlichkeit, die Staat und Politik schwach erscheinen lässt. Eine Moschee, in der ein derart ungeheures Verbrechen wie der Terrorangriff auf die USA zumindest mental eingeleitet wurde, hätte der Senat längst dichtmachen müssen.

Dass es so lange gedauert hat, ist kaum Ahlhaus anzukreiden, das Senatorenamt bekleidet er erst seit Mai 2008. Es verwundert schon eher, dass selbst ein rechtspopulistischer Scharfmacher wie Ronald Schill, der im Oktober 2001 und damit nur Wochen nach den Anschlägen Innensenator wurde, die damals noch Al-Kuds-Moschee heißende Bet- und Hetzstätte unangetastet ließ. Obwohl bald herauskam, dass dort Mohammed Atta und seine Kumpane in ihrem Vernichtungswahn bestärkt wurden, der etwa 3000 Menschen das Leben kostete. Und dass der Hassprediger Mohammed al Fasasi in der Moschee gefordert hatte, selbst die Kinder von Ungläubigen seien zu töten. Wenn dann der Rechtsstaat zaudert, wirkt er fahrlässig.

Und ähnlich ging es weiter. Im März 2009 reiste ein Trupp Hamburger Islamisten, der sich laut Verfassungsschutz in der Moschee formiert hatte, ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet, um in den Heiligen Krieg einzusteigen. Dennoch dauerte es dann nochmal fast anderthalb Jahre, bis die Moschee verrammelt und der Trägerverein verboten wurde. Bayern hatte da längst gezeigt, wie mit einem hochriskanten Islamistentreff zu verfahren ist. Ende 2005 schloss der damalige Innenminister Günther Beckstein das „Multikulturhaus“ in Neu-Ulm, allerdings auch erst nach jahrelanger Beobachtung.

Ein Grund für staatliches Zögern vor harten Maßnahmen gegen Extremisten ist das Anliegen des Verfassungsschutzes, gut erkennbare Beobachtungsobjekte nicht unnötig zu zerschlagen. Es erscheint einfacher, eine seit langem bekannte Moschee im Blick zu behalten, als konspirativ diffundierende Islamistenzirkel. Außerdem ist bei einem Verbot die Verlagerung von Aktivitäten ins nur mühsam zu durchforschende Internet zu erwarten. Doch die Argumente des Verfassungsschutzes sind in jedem Einzelfall abzuwägen. In der Hamburger Moschee überwog offenkundig die Gefahr, dass laufend neue Frömmler mit Todessehnsucht produziert werden. Da sollte der Staat nicht endlos beobachten, da muss er einschreiten. Wenn es jetzt Argumente gab, die Moschee zu schließen, wieso dann nicht schon nach dem 11. September?

Das Vereinsrecht ermöglicht harte Maßnahmen, wenn Extremisten aggressiv-kämpferisch agieren. Zahlreiche Neonazi-Trupps wurden mit Verboten eliminiert. Militante Islamisten haben da keinesfalls längere Schonfristen verdient.

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