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Auch nachts in Betrieb: Der Flughafen Tegel.

© dpa

Tegel und die Nachtflüge: Briefkasten BER

Der durch Postmaschinen verursachte Fluglärm ist nicht hinnehmbar. Deshalb muss parteiübergreifend Druck gemacht werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ulrich Zawatka-Gerlach

Fluglärm macht krank. Auch in Reinickendorf, Pankow und Spandau sind die Berliner gegen das Dröhnen und Pfeifen der Turbinen nicht immun. Trotz jahrzehntelanger Übung und fest geschlossener Doppelfenster. Es ist deshalb auf Dauer nicht hinnehmbar, dass zehntausende Bürger nach Mitternacht aus dem Schlaf gerissen werden, weil die Postmaschine startet oder landet.

Das Nachtflugverbot, das in Tegel gilt, wird so seit Jahren unterlaufen. Völlig legal, denn das Bundesverwaltungsgericht betrachtet die pünktliche Briefzustellung über den Wolken offenbar als unveräußerliches Menschenrecht. Solange sich daran nichts ändert, gilt es pragmatisch zu handeln.

Zum Flughafen BER in Schönefeld gehört seit über einem Jahr ein funktionierendes Frachtzentrum, das von der Deutschen Post und dem Briefflieger Air Berlin aus vermutlich wirtschaftlichen Gründen ignoriert wird. Ein Standortwechsel kann auf dem Behördenweg leider nicht verordnet werden. Also hilft nur verhandeln – und parteiübergreifend Druck machen, um die Erfolgsaussichten zu vergrößern. Die Opposition sollte keine Berührungsangst haben, die rot-schwarze Parlamentsinitiative zu unterstützen.

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