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Meinung: Tendenz zur Strenge

Carolin, 16, ermordet von einem vorbestraften Sexualverbrecher, Stephanie, 13, entführt von einem vorbestraften Sexualverbrecher – jedes dieser Schicksale verweist auf das scheinbare Missverhältnis zwischen Täterschutz und Opferschutz. Wer so fühlt, hat Recht – und trotzdem können solche Gefühle nicht die Grundlage von Debatten über Strafrechtsreformen sein.

Carolin, 16, ermordet von einem vorbestraften Sexualverbrecher, Stephanie, 13, entführt von einem vorbestraften Sexualverbrecher – jedes dieser Schicksale verweist auf das scheinbare Missverhältnis zwischen Täterschutz und Opferschutz. Wer so fühlt, hat Recht – und trotzdem können solche Gefühle nicht die Grundlage von Debatten über Strafrechtsreformen sein. Aber solche Gefühle grundieren die Debatte, das zeigt sich, jedenfalls auf den zweiten Blick, an den geplanten Reformen der Sicherungsverwahrung und der Führungsaufsicht. Gewiss, wenn Bundesjustizministerin Brigitte Zypries oder die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert sich dazu äußern, wirken diese Reformen mild und die Reformerinnen geprägt von einem Menschenbild, das fast jedem die Chance zur Besserung zubilligt. Bei genauerem Hinsehen ist aber durchaus eine Tendenz zur Strenge zu erkennen. Wer zum Beispiel das komplette Programm der „Führungsaufsicht“ zu ertragen hat, muss sich wirklich korrekt benehmen – oder er läuft wieder auf. Wichtig an der sich abzeichnenden Strafrechtsreform ist aber etwas anderes: Sie zeigt, dass es vorbei ist mit dem weich gezeichneten Blick auf Wiederholungstäter. Es war höchste Zeit. wvb.

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