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Terrorverdächtige wieder frei: An der Grenze

Vielleicht kann man es sich wie ein Mosaik vorstellen. Seine Einzelteile sind viele Kühlpads, Chemikalien und zwei junge Männer, die militante Islamisten sind.

Vielleicht kann man es sich wie ein Mosaik vorstellen. Seine Einzelteile sind viele Kühlpads, Chemikalien und zwei junge Männer, die militante Islamisten sind. Jedes einzelne Mosaiksteinchen ist unauffällig: Kühlpads in Mengen brauchen auch Leiter von Wanderreisegruppen, die Chemikalie nimmt die Hausfrau zum Putzen, und eine islamistische Gesinnung ist unschön, aber nicht strafbar. Doch alles zusammen? Kann ein Gericht das Mosaik auseinanderbrechen und jedes Teil einzeln bewerten? Genau das scheint das Kammergericht getan zu haben. Es ließ den Haftbefehl schon am Tatverdacht scheitern. Nicht konkret genug seien die Hinweise auf die geplante „schwere staatsgefährdende Straftat“, trotz des Bombenbausatzes. Und dann noch der fragliche Paragraf: rechtspolitisch total umstritten. Denn er verlegt die Strafbarkeit nach vorn und weicht damit von dem Grundsatz ab, dass Vorbereitungshandlungen nicht strafbar sind. Er zeigt die Ohnmacht des Rechtsstaats im Angesicht der (bloßen) Bedrohung. Das Kammergericht hat sich dagegengestellt, rechtsstaatlich einwandfrei. Dem Ermittlungsverfahren hat es damit trotzdem einen Schlag versetzt. fk

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