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Meinung: Tödliche Mischung

„Betrunkener fährt bei Rot – Passant schwer verletzt“ vom 16. Dezember An den vergangenen Wochenenden wurden zwei Personen durch Verkehrsunfälle lebensgefährlich verletzt, eine Frau verstarb am Unfallort.

„Betrunkener fährt bei Rot – Passant schwer verletzt“ vom 16. Dezember

An den vergangenen Wochenenden wurden zwei Personen durch Verkehrsunfälle lebensgefährlich verletzt, eine Frau verstarb am Unfallort. Es waren jeweils betrunkene Autofahrer schuldig an den Unfällen: Das hat mich fatal an die Tötung meiner Tochter im Alter von 21 Jahren erinnert. Sie wurde auf der Potsdamer Straße durch einen betrunkenen Autofahrer schwer verletzt, der in der Innenstadt mit Tempo von über 110 km/h das Auto meiner Tochter von hinten rammte, dass dieses von der Fahrbahn gegen eine Laterne geschleudert wurde. Meine Tochter wurde zwei Tage später, weil schwerst hirngeschädigt, für tot erklärt. Der Fahrer saß wegen Fluchtgefahr vier Monate in Untersuchungshaft und wurde in der Revisionsverhandlung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Vollrausch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm für drei Jahre entzogen. Es sind 16 Jahre vergangen und noch immer werden Taten unter Alkoholeinfluss als „Rauschtaten“ bagatellisiert. Die Täter gelten deshalb als eingeschränkt schuldfähig. In England gibt es eine deutlich andere Rechtsprechung: Dort ist Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt, jeder kennt die drohenden, sehr harten Gefängnisstrafen. Deshalb ist die Zahl der Verkehrstoten durch Betrunkene in Großbritannien drastisch gesunken.

Theda Schoenfelder,

Berlin-Lichterfelde

Wer betrunken ein Auto fährt, kann nicht deutlicher zeigen, dass er nicht Willens ist, sich an Regeln zu halten und Verletzung oder Tod anderer billigend in Kauf nimmt. Man kann hier sogar vom Vorsatz ausgehen. Deshalb gibt es nur eine Konsequenz, wenn bei einem alkoholbedingten Unfall ein Mensch zu Schaden kommt: Einzug des Führerscheins, beim Tod des Geschädigten lebenslang, in jedem Fall eine MPU und die sofortige Beschlagnahme und Versteigerung des Kfz. Gefängnisstrafe ohne Nord-

Süd-Gefälle. Anders ist solchen unbelehrbaren Menschen, denen die Unversehrtheit anderer vollkommen gleichgültig ist, nicht beizukommen. Amokfahrten geistesgestörter Alkoholiker kann man nie verhindern, aber das dürften die Ausnahmen sein. Für sie und alle anderen muss gelten: Pappe und vor allem Auto weg. Auch, wenn es nur von Papi oder Onkel geliehen ist.

Übrigens: Die Einführung der Null-

Promille-Grenze ist längst überfällig.

Karl-Heinz Kruggel, Berlin

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