zum Hauptinhalt

Meinung: Trinken schützt vor Strafe nicht

13 JAHRE FÜR U-BAHN-SCHUBSER

Der Täter rang um Fassung. 13 Jahre Haft. Waldemar O. war betrunken, als er Thiemo K. vor die UBahn stieß und schwerst verletzte. Offenbar hatte er mit einer milderen Strafe gerechnet. Vor Gericht konnte er sich nicht erinnern an das, was vorgefallen war, sondern nur, was er an jenem Tage alles getrunken hatte – viel. Das Gericht sah ihn dennoch als schuldfähig an, wenn auch eingeschränkt, und fällte ein hartes Urteil. Während sich der Richterspruch üblicherweise zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung bewegt, ist das Gericht hier noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, und zwar deutlich. Es hat wegen versuchten Mordes gestraft und nicht wegen Vollrauschs. Mag sein, dass das hohe öffentliche Interesse an dem Fall und die Anteilnahme am schweren Schicksal des Opfers, das beide Unterschenkel verlor, auch eine Rolle gespielt haben. Das Signal des Gerichts ist klar: Alkohol schützt nicht vor Strafe. Es steht mit diesem Urteil fest auf dem Boden höchstrichterlicher Rechtsprechung. Danach lösen auch erhebliche Alkoholmengen nicht die Hemmungen, die normalerweise davon abhalten, schwerste Angriffe auf Leib oder Leben zu begehen. Entsprechend streng ist der Maßstab für Schuldunfähigkeit bei schweren Delikten. Das sollte Täter eigentlich abschrecken. fk

-

Zur Startseite