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U-Bahn-Schläger: Unschuldig bis zum Urteil

Unverständnis und Wut hat die Haftverschonung von Torben P. ausgelöst. Die Entscheidung wurde vielfach kritisiert. Eines wird dabei vergessen: Dass auch für diesen Täter die Unschuldsvermutung gilt. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

Zugegeben: An der Unschuldsvermutung festzuhalten ist schwer, wenn die Sachlage so klar ist wie hier. Der 18-jährige Torben P. hat den 29-jährigen Markus P. brutalst zusammengeschlagen und -getreten und ihn schwer verletzt. Er hat die Tat gestanden, es gibt ein Video.

Ob es sich um versuchten Mord oder versuchten Totschlag handelte, ist umstritten. Jedenfalls war es ein Kapitalverbrechen, und der Verbrecher läuft frei herum. Das ist für viele unerträglich. Reflexe sind eben schnell und Mitleid mit dem Schläger ist nicht angebracht.

Untersuchungshaft ist Freiheitsberaubung? Gut so!, denken da viele, weg mit ihm! Gut, dass die Justiz sich davon nicht beirren lässt. Bei der Verhängung der Untersuchungshaft hat der Richter weites Ermessen. Wird der Verdächtige fliehen, wenn ich ihn nicht einsperre? Der Richter muss die Prognose stellen, und sie kann sich als falsch erweisen. Es geht nur um die Sicherung des Verfahrens, nicht um den Schutz der Gesellschaft vor Kriminellen. Als Strafe wartet das Gefängnis auf den Täter – nach einem fairen Prozess.

Torben P.s Haftrichter musste also auch das Recht des mutmaßlichen Täters auf seine Freiheit wägen. Denn so schwer es zu verstehen ist: Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Bis zum Urteil.

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