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Unterhaltsrecht: Mutter gegen Mutter

Die meisten Regelungen im Eherecht privilegierten bislang die Häuslichkeit der Frau. Hier besteht großer Nachholbedarf

Die Geschlechterverhältnisse sind, wie wir alle wissen, unübersichtlich geworden. Wen oder was das Recht angesichts veränderter Lebensrealitäten zu Unrecht diskriminiert und privilegiert, scheint uns trotzdem übersichtlich. Die Homosexuellen sollen von jeder Benachteiligung befreit werden, die nichtehelichen Kinder von jedweder Zurücksetzung gegenüber den ehelichen, der unverheirateten Mutter sollen die gleichen Rechte zustehen wie der ehelichen und geschiedenen. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, eine ledige Mutter könne für sich vom Vater Unterhalt über die Dreijahresgrenze hinaus beanspruchen, die das Unterhaltsrecht für nichteheliche Mütter bisher vorsah. Die Justizministerin, die sich mit der Union gerade mühselig auf einen gewissen Unterschied zwischen Müttern geeinigt hatte, konnte ihre Gesetzesarbeit beiseitelegen und von vorn anfangen.

Auf die neue Regelung darf man gespannt sein. Denn so ganz verträgt sich der Schlachtruf nach voller Gleichstellung von homo und hetero, nichtehelich und ehelich nicht mit dem wirklichen Leben. Die jeweiligen Modernisierungsforderungen können nämlich durchaus in Konflikt geraten. Wenn jede Diskriminierung schwuler Partnerschaften verschwinden soll, muss man ihnen dann nicht das Ehegattensplitting einräumen? Nein, denn es ist auch für die heterosexuelle Ehe nicht mehr zeitgemäß: Steuervorteile müssen an Familien gehen, die Kinder aufziehen. Unbestreitbar, dass eheliche und nichteheliche Kinder gleiche Unterhaltsansprüche haben sollen. Aber gilt das auch für die Unterhaltsansprüche der nichtehelichen und der geschiedenen Elternteile, meistens also der Mütter? Es ist nicht zwingend, das Unterhaltsrecht an das für die geschiedene Mutter anzugleichen. Denn wir diskutieren nicht ohne Grund über den Nachholbedarf an Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit, Vereinbarkeit von Beruf und Kindern.

Ob Ehegattensplitting, das alte Erziehungsgeld oder Unterhaltsrecht – alle Regelungen privilegieren die mütterliche Häuslichkeit. Wie wir längst wissen: zum Nachteil von Kindern und Müttern. Nichts führt so verlässlich in die Falle der Isolation wie die Kombination von alleinerziehend und Transferabhängigkeit. Auf eigenen Füßen stehen, das ist für geschiedene und nichteheliche Mütter wichtiger als der Ruf nach Gleichstellung.

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