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Urteil gegen Autozündler: Es geht auch um die Außenwirkung

80 Fahrzeuge hat André H. abgefackelt. Für seine Zündeleien hat der Autobrandstifter jetzt sieben Jahre Gefängnis bekommen. Mit dem Urteil, meint Werner van Bebber, hat es das Gericht auch auf Abschreckung angelegt.

Erst brannte ein Auto, dann der Carport, schließlich der Dachstuhl des Hauses daneben: So schnell kann eine Autozündelei Menschenleben gefährden. Sieben Jahre Gefängnis hat sich ein Berliner Autozündler jetzt eingehandelt. 80 Fahrzeuge hat er abgefackelt. Der Gerechtigkeit halber muss man sagen, dass er in nur einem Fall mit dem Auto auch beinahe schlafende Menschen angezündet hätte. Wohl über 80 Taten, die Motive Frust, Neid, Geltungsdrang – das reichte dem Gericht für eine Haftstrafe, die ein Leben prägen, vielleicht ruinieren kann.

Wozu einem dann doch die Gerechtigkeit einfällt. Zum Rechtsempfinden des Normalmenschen mag es passen, dass einer eine Lektion verdient, der aus Frust Menschen in Todesgefahr bringt. Sieben Jahre addieren sich zu deutlicher Außenwirkung. Doch nicht jedes Gericht legt es darauf gleichermaßen an.

Vor ein paar Tagen wurde ein junger Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der einen anderen so in Angst versetzte, dass der vor ein Auto lief und starb: Beispiel für ein Urteil, dessen Wirkung nicht in Abschreckung bestand, sondern in Fassungslosigkeit. Richter, gewiss, sind auch nur Menschen. Manchmal könnte man denken, dass sie das vergessen.

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