zum Hauptinhalt

Urteil gegen Feinstaub: Sieg der Zone

Die Ansage des Europäischen Gerichtshofes ist klar: Jeder Bürger hat ein Recht darauf, dass die Behörden sich um möglichst saubere Atemluft kümmern. Dieses Urteil ist wegweisend - obwohl es selbstverständlich sein müsste.

Wegweisend deshalb, weil nun niemand mehr Umweltzonen als Flausen abtun kann, mit denen die Verwaltung Autofahrer und Wirtschaft drangsalieren will. Nicht aller Feinstaub ist hausgemacht. Aber der wirklich giftige stammt nun einmal aus dem Abgas von Dieselfahrzeugen. Dagegen kann man etwas tun – und muss es seit gestern auch. Insofern ist das Urteil selbstverständlich. Man stelle sich die Alternative vor: Die EU schützt ihre Bürger zwar vor nicht normgerecht gekrümmten Bananen, überlässt es aber den Launen der Kommunalpolitik, ob die etwas gegen ein vermeidbares (der Rußfilter ist längst erfunden!) Atemgift unternimmt oder sich den damit verbundenen Ärger lieber spart. Der Berliner Senat darf sich auf die Schulter klopfen: Er hat bereits getan, was der Gerichtshof jetzt verlangt. Er hat die Prügel dafür ausgehalten. Die nächsten ihm dann auch nicht mehr wehtun, wenn 2010 die zweite Stufe der Umweltzone kommt. obs

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false