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Urteil zu Berlins Schulen: Im Namen des Kindes

Fingerzeig aus dem Gericht: Das Urteil der Familienrichter über das Schulwesen rückt die Defizite an den Berliner Grundschulen in den Fokus.

Die trauen sich was. Familienrichter am Kammergericht watschen mal eben so im Nebensatz eines Urteils das Berliner Schulwesen ab. Die Grundschulen kämen wegen Personalmangels ihren Ausbildungspflichten „nicht mehr in ausreichendem Maße“ nach und verlangten deshalb von den Eltern zunehmend „häusliche Nacharbeit“, behaupten sie. Deshalb, so ihre Schlussfolgerung, könne im Interesse des Kindes von einer Mutter nicht verlangt werden, dass sie Vollzeit arbeite. Man kann in diesem Urteil vieles sehen, etwa eine ungerechtfertigte Pauschalisierung, die vielen Schulen Unrecht tut. Oder auch ein rückwärtsgewandtes „Die-Mutter-gehört-zum-Kind“-Bekenntnis. Man kann auch einwenden, dass in Berlin Schwarzer Peter gespielt wird: Abwechselnd wird mal den Schulen und mal den Eltern die Schuld dafür zugeschoben, dass die Leistungen der Kinder nicht stimmen. Trotzdem ist das Urteil zu begrüßen, denn es lenkt den Blick darauf, dass die Betreuung an vielen Berliner Grundschulen nicht rund läuft, weil es zu wenig Erzieherinnen gibt und zu wenig Räume zum Spielen und Entspannen. Jeder Anlass ist gut, der diese Defizite in den Fokus rückt. Es gibt schlechtere Ratgeber für den Senat als Familienrichter. sve

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