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Einer der nun verurteilten U-Bahn-Schläger von Lichtenberg im Landgericht Berlin: Die Täter waren zwischen 15 und 18 Jahre alt.

© dpa

Urteilsspruch: Doppelte Strafe für drei U-Bahn-Schläger

Das Gericht hat hart über die vier U-Bahn-Schläger von Lichtenberg geurteilt, meint Fatina Keilani. Warum das richtig ist - und drei Verurteilte möglicherweise keinem Fahrgast mehr gefährlich werden können.

Von Fatina Keilani

So richtig Mitleid wird wohl keiner mit dem brutalen Quartett haben, das am 11. Februar grundlos zwei Malergesellen überfallen und einen davon ins Koma geprügelt hat. Auch das Gericht hatte keins – es verhängte Strafen zwischen vier und sechs Jahren. Ein ziemlich hartes Urteil, zumal die Schläger zum Tatzeitpunkt erst 14 und 17 Jahre alt waren. Zum Vergleich: Der 18-jährige Torben P. hatte im September für eine ähnliche Tat zwei Jahre und zehn Monate bekommen.

Wo ist nun aber der große Unterschied? Zum einen in der Reue, die Torben P. zeigte. „Meine Tat ist eine Schweinerei“, hatte er gleich zu Prozessbeginn gesagt, während das jetzt verurteilte Quartett erst schwieg und bis zum Schluss nicht alles zugab.

Zum anderen, man glaubt es kaum, waren die Taten der vier Schläger von noch größerer Intensität: Drei Mal stand Marcel R. wieder auf, er wechselte die Etage, sie ließen nicht ab.

Seinen Kollegen, der weggelaufen war, spürten sie auf, droschen auf ihn ein. Was für eine Wut diese Jungen haben müssen. Ob Unterlegenheitsgefühle oder Hass auf Deutsche eine Rolle spielten, blieb unklar. Drei sind nun doppelt gestraft: Als Ausländer müssen sie abgeschoben werden, falls das Urteil rechtskräftig wird. Ihnen wird wohl niemand nachtrauern.

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