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Meinung: Verbotener Spähangriff

Einer der Gründe, weshalb wir James Bond so lieben, ist Q. Das ist der geniale Tüftler, der dafür sorgt, dass der Held auch den erfindungsreichsten Superschurken immer um einen Technotrick im Armbanduhrformat voraus ist.

Einer der Gründe, weshalb wir James Bond so lieben, ist Q. Das ist der geniale Tüftler, der dafür sorgt, dass der Held auch den erfindungsreichsten Superschurken immer um einen Technotrick im Armbanduhrformat voraus ist. Wirkliche Terroristen- und Verbrecherjäger beherrschen das inzwischen auch. Es ist für Fachleute nur mehr eine Fingerübung, Computer von Verdächtigen unbemerkt per Netzverbindung auszuforschen. Nur braucht die deutsche Polizei für so etwas, anders als der Agent Ihrer Majestät, eine Rechtsgrundlage. Die, hat der Bundesgerichtshof entschieden, gibt es aber nicht: Die Computer-Fernabfrage ist kein Spezialfall der Hausdurchsuchung. Eher fällt sie in die Kategorien des großen Lauschangriffs. Von den Festplatten unserer Computer ist vom Kontostand bis zum privaten Brief oft ein ganzes Leben abzulesen. Wenn da jemand von Amts wegen mitlesen will, muss klar geregelt sein, wann und mit welchen Grenzen er das darf. Gerade der Kampf gegen den Terror rechtfertigt keine Bond-Methoden. Gerade die Verteidigung des Rechtsstaats setzt den Rechtsstaat voraus. bib

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